Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet der Grundstücke "Dorfstraße 6 und 8 (Reitsport Dohm)" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Auswirkungen auf den Planungsbereich werden von Herrn Czierlinski ausführlich erläutert. Er weist darauf hin, dass die Verkaufsflächen unter 800 m² pro Einzelstandort bleiben müssen.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit (§ 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet der Grundstücke „Dorfstraße 6 und 8“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0