Auszug - VII Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp vom 10.09.2004
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorlage wird durch den Vorsitzenden erläutert, es wird insbesondere die Problematik der Klärschlammabfuhr deutlich gemacht. Der Klärschlamm könne nicht mehr auf die bisherige Weise entsorgt werden, da die neuen Klärschlamm- und Düngemittelverordnungen dies unterbinden würden. Durch die nunmehr erforderliche thermische Verwertung des Klärschlamms steigen die zugehörigen Aufwendungen in der Folge um den zehnfachen Wert des früheren Volumens pro Tonne an. Es seien im Jahr dabei ca. 700 t abzufahren. Eine Gegensteuerung zu dieser Entwicklung sei gemeindeseitig durch das Investment in eine solare Klärschlammtrocknungsanlage geplant, welche für den Gemeindehaushalt 2019 vorgesehen ist. Aktuell ist jedoch mit dem aufgelaufenen Defizit umzugehen.
Es erfolgt sodann eine Gegenüberstellung der Erhebungsvarianten für die Gebühren, unterstützt durch eine vom Vorsitzenden gefertigte grafische Darstellung. Dabei stellt er als herausgehobenes Manko der Grundgebühr-Variante die Bevorteilung von Großeinleitern dar, welche aus seiner Sicht gegenüber regulären Einleitern wie Familien nicht vertretbar sei. Für diese wäre wiederum die Variante ohne Grundgebühr die günstigere. Zudem würden in dieser Variante diejenigen einen hohen Anteil an den Fixkosten leisten, welche auch eine hohe Abnahmemenge in Anspruch nehmen.
Der grundsätzliche Vorschlag des Vorsitzenden sei daher die Variante 1, er sehe jedoch die Möglichkeit, das aufgelaufene Defizit nach Inbetriebnahme der Trocknungsanlage schneller auszugleichen und daher eine geringere Gebührenerhöhung vornehmen zu können. Es erfolgt eine Aussprache zur Gestaltung der Kalkulation. Im Ergebnis werde eine Gebühr von 3,50 EUR für den angestrebten Defizitausgleich als ausreichend betrachtet.
Es ergeht daher auf Antrag des Vorsitzenden der folgende Beschluss:
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt, die Benutzungsgebühr ab 01.01.2019 auf 3,50 EUR pro 1 m³ festzusetzen. Der Erlass einer VII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp wird gemäß anliegendem Entwurf zur Variante 1 mit dem neuen Gebührensatz empfohlen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0