Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung)  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2018/431/10GV Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja BehrensAktenzeichen:20-5 / 10 020.053
Federführend:20-5 Finanzen Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert den Inhalt der Vorlage sowie die entsprechenden Hintergründe, die zu der Gebührenerhöhung führen. Gemeindedezernent Schultz ergänzt die Ausführen mit weiteren Details zu der Gebührenberechnung sowie zu der Problematik des Winterdienstes aufgrund der vergangenen sehr milden Winter.

 

Weiter wird der dreihrige Kalkulationszeitraum erläutert, in welchem das erwirtschaftete Defizit auszugleichen sei. Dabei werde die Steigerung von ca. 50% jedoch als deutlich zu hoch empfunden.

 

Als Lösungsmöglichkeit schlägt der Bürgermeister eine Veränderung der  Reinigungshäufigkeit vor, diese könne von vierzehntägig auf vierwöchentlich bzw. monatlich erhöht werden. Die entsprechende Bedarfsmeldung habe er beim Wege-Zweckverband noch nicht eingereicht. Es erfolgt eine Aussprache zu dieser Möglichkeit. Dabei spricht sich die Mehrheit des Gremiums für eine vierwöchentliche/monatliche Reinigung aus. Der Bürgermeister werde daher beim WZV ermitteln, ob diese Veränderung möglich wäre und diese sodann beantragen.

 

Weitere Gebührensteigerungen für die BürgerInnen sollen nach Möglichkeit verhindert werden. Herr Schultz schlage daher vor, zunächst die Entwicklung zu beobachten und keine Erhöhung vorzunehmen. Vorsitzender Barkow erläutert eine mögliche Kompromisslösung, mit welcher die kombinierte Gebühr leicht erhöht werde, um das Defizit abbauen zu können. Der Winterdienstanteil solle dabei nicht von dem vorgeschlagenen Wert von 0,10 EUR abweichen.

 

Aus den vorstehenden Beratungserkenntnissen formuliert der Vorsitzende anschließend folgenden Beschlussantrag, welcher sodann zur Abstimmung gegeben wird:     
 

 


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) gem. anliegendem Entwurf mit der Änderung des Gebührensatzes für Straßenreinigung und Winterdienst auf 1,25 EUR und der Reduzierung des Reinigungsumfangs auf eine vierwöchentliche oder monatliche Reinigung zu beschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0