Auszug - Verpflichtung eines bürgerlichen Ausschussmitgliedes
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Wortprotokoll |
Das bürgerliche Ausschussmitglied Bergstädt wird durch den Ausschussvorsitzenden Griese gem. § 46 Abs. 6 Satz 1 GO auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten per Handschlag verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.