Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung über den Stellenplan 2019 (Entwurf)  

Sitzung des Personalausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Personalausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 13.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:33 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2018/470/01Amt Beratung über den Stellenplan 2019 (Entwurf)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kirsten Lange
Federführend:10-2 Hauptverwaltung / Bearbeiter/-in: Lange, Kirsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu Beginn gibt der LVB folgende Erläuterungen zum Stellenplan 2019 (Entwurf):

 

- Anm.: Der Amtsvorsteher Herr Krille ist bei nachfolgenden Erläuterungen nicht im Sitzungsraum, nahm jedoch an einem adäquaten Vorgespräch am Vortag teil. -

 

 

Nrn. 9 + 11

Hier gibt es lediglich eine Verschiebung von Stellenanteilen von Nr. 11 auf Nr. 9; in der Summe bleiben die Stellenanteile jedoch gleich.

Ursächlich r die Verschiebung ist der Weggang der/des Stelleninhabers*in zu Nr. 11 und damit frei gewordene Stellenanteile (entspr. 26 Wochenstunden).

Die/Der Stelleninhaber*in zu Nr. 9 ist nunmehr ganztags beschäftigt (statt 22 jetzt 39 Wochenstunden).

Von den so „übrig gebliebenen 9 Stunden

-            werden derzeit 5,5 Wochenstunden von einer/m anderen Stelleninhaber*in (Nr. 52) in Anspruch genommen

-            sollten 3,5 Wochenstunden für zzt. nicht absehbare künftige Bedarfe bestehen bleiben.

 

Nrn. 13 + 16

Aufgrund der zwischenzeitlich vollständigen Besetzung der Stellen im Einwohnermeldeamt kann die Stelle für „Schulen“ (lfd. Nr. 13) nunmehr als Ganztagsstelle abgebildet werden. In der Folge entfällt die Stelle mit der lfd. Nr. 16.

 

Nr. 18

Der Bedarf zur weiteren Vorhaltung einer Beamtenstelle wird nicht mehr gesehen.

 

Nr. 31

Hier erfolgt nur eine geringfügige (rechnerische) Anpassung auf die tatsächliche Arbeitszeit der/des Stelleninhabers*in.

 

Nr. 32

Hier erfolgt eine Anpassung auf die reduzierte Arbeitszeit der/des Stelleninhabers*in.

 

Nrn. 42 + 44

Die Arbeitszeit des/der Stelleninhabers*in der Nr. 44 wird derzeit noch mit 5 Wochenstunden aus freien Stellenanteilen der lfd. Nr. 42 „gespeist“.

Ab September 2019 kann der/die Stelleninhaber*in der Nr. 42 diese arbeitsvertraglich wieder für sich selbst beanspruchen.

 

In der Vergangenheit wurde festgestellt, dass die derzeitige Arbeitszeit zur Nr. 44 nicht auskömmlich ist, daher sollte eine Aufstockung auf insgesamt 27 Wochenstunden erfolgen.

 

Nrn. 48 + 49

Beide Stellen (48/Ingenieur + 49/Verwaltungskraft) sind aufgrund avisierter Städtebauförderung in den Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp eingestellt.

 

Der LVB erläutert, dass das vorhandene Verwaltungspersonal mit ihren derzeit übertragenen Aufgaben zeitlich ausgelastet ist. Zusätzliche Aufgaben, wie sie die Durchführung der Städtebauförderung unweigerlich nach sich zieht, werden allein durch das vorhandene Personal nicht aufzufangen sein. Zum zeitlichen Umfang der durch die Städtebauförderung auf die Verwaltung zukommenden Aufgaben, wurden im Vorwege zu dieser Sitzung verschiedentliche Verwaltungsstellen gleicher Größenordnung, bei denen bereits Städtebauförderungsmaßnahmen laufen, befragt, um hier eine realistische Einschätzung zu bekommen.

 

Weiter stellt der LVB die Finanzierung dieser beiden Stellen zur Diskussion.

 

Denkbar wäre eine Finanzierung ausschließlich durch die Gemeinden Bornved und Trappenkamp, da nur in diesen Gemeinden eine Städtebauförderung avisiert ist.

 

Nicht abzuschätzen ist, in welchem zeitlichen Umfang die künftigen Stelleninhaber*innen hier r die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp arbeiten würden. Daher nnte - r die HH-Planung - eine Kostenübernahme durch die beiden Gemeinden zunächst jeweils hälftig angesetzt werden. Weiter könnten die Stelleninhaber*innen Arbeitsaufzeichnungen fertigen, sodass im Nachhinein eine spitze Abrechnung nach tatsächlich für die jeweilige Gemeinde erbrachten Leistungen glich ist.

 

Da wir uns derzeit noch in einem frühen Zeitraum zur Städtebauförderung befinden, so der LVB weiter, nne er sich vorstellen, diese beiden Stellen vorerst mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Sperrvermerk hebt sich dann auf, wenn die Finanzierungszusagen durch die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp vorliegen. Wichtig ist jedoch, beide Stellen schon jetzt in den Stellenplan einzubringen, um so eine kurzfristige Stellenbesetzung zu gewährleisten.

 

- An dieser Stelle betritt der Amtsvorsteher den Sitzungsraum und nimmt an der weiteren Sitzung teil. -

 

Dem Amtsvorsteher wird mitgeteilt, dass der Stellenplan 2019 (Entwurf) den Anwesenden bis dato vom LVB zunächst nur erläutert wurde. (Wie bereits oben erhnt, erhielt der Amtsvorsteher diese Informationen bereits in einem Gespräch am Vortag.)

 

Erst jetzt wird in die Beratung zum Stellenplan eingestiegen.

 

(Herr Rudolph verlässt den Sitzungsraum.)

 

Herr Dockwarder stellt zunächst die Frage, ob die Eingruppierung (EG 11 TVöD) reicht, da es schwer sein wird, gutes Personal zu bekommen.

Herr Kruse teilt mit, dass die Aufgaben eine höhere Eingruppierung nicht rechtfertigen würden, zudem sei eine Bezahlung über Tarif nicht erlaubt; er verweist dazu auf einzelne Passagen im Tarifvertrag.

 

Frau Kruck fragt nach, was mit den Stellen bzw. dem Personal geschieht, wenn die Städtebauförderung in 5-6 Jahren auslaufen wird.

Hier erfolgt der Hinweis aus der Verwaltung, dass eine Städtebauförderung über 10 bis tlw. sogar 15 Jahre laufen wird. Die Weiterbeschäftigung des Personals wird dann durch zwischenzeitlichen Renteneintritt anderer Mitarbeiter*innen möglich gemacht werden können.

 

Herr Timm erläutert bestehende Personalbedarfe durch Vergleichszahlen anhand von Beispielen aus anderen Verwaltungen mit (zum Teil nur einer einzigen) Städtebaufördermaßnahme.

Frau Kruck gibt den Hinweis, dass - sollten Bornhöved und Trappenkamp gleichermaßen in die Städtebauförderung gehen - hier zwei Maßnahmen laufen werden.

 

(Herr Rudolph betritt den Sitzungsraum und nimmt an der weiteren Sitzung teil.)

 

Herr Wundram hätte gern früher schon, also vor Beginn der eingehenderen Diskussion zur Städtebauförderung in Bornhöved, einen Hinweis erhalten wollen, dass dieses weitere Personalbedarfe nach sich ziehen rde.

Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass in der Gemeinde Bornhöved bereits einiges an Maßnahmen geplant sei - und das bereits ohne Städtebauförderung.

 

Herr Dockwarder fragt nach, welche konkreten Aufgaben ein/e neu einzustellende/r Ingenieur*in übertragen werden sollen.

Der LVB teilt mit, dass das GPA in seinem letzten Bericht bemängelt hat, dass Ergebnisse extern beauftragter Ing-Büros, nicht noch wieder durch die Verwaltung geprüft worden seien; dieses sei in jedem Fall erforderlich.

Er weist darauf hin, dass, sollte eine solche erforderliche Nach-Prüfung durch die Verwaltung bei der Städtebauförderung unterbleiben, die Gefahr der Streichung bzw. Rückforderung vonrdermitteln bestehe.

 

Herr Dockwarder fragt weiter nach, aus welchen Gnden nur die beiden Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp die Personalkosten für diese beiden Stellen tragen sollen. Zudem hätte auch er sich bei Eintritt in die Diskussion zur Städtebauförderung einen Hinweis der Verwaltung gewünscht, dass hierdurch Personal aufgestockt werden müsse.

Herr Rudolph fragt nach, ob Bornhöved und Trappenkamp die einzigen Gemeinden im Amtsgebiet seien, in denen die Städtebauförderung angedacht ist.

Der LVB bejaht dieses und man sich aus genau diesem Grunde im vorliegenden Fall von der Solidargemeinschaft (Amtsumlage) trennen nnte.

 

Herr Kruse überlegt, die Stellen mit einem kw-Vermerk bei Abschluss StBauFö-Maßnahme“ zu versehen.

 

Der LVB gibt den Hinweis, das beide Gemeinde weiterhin entscheiden können, ob sie die Städtebauförderung überhaupt wollen. Auch besteht natürlich die Möglichkeit, beide Stellen mit einem Sperrvermerk, vorbehaltlich der Kostenzusage durch die beiden Gemeinden, zu versehen.

 

Herr Krille könne sich die Einbringung nur einer Stelle in den Stellenplan vorstellen. Diese sollte mit einem Sperrvermerk versehen werden, der aufzuheben ist, sobald ein entsprechender Bedarf angezeigt ist.

 

(Herr Rudolph verlässt den Sitzungsraum.)

 

Herr Timm verweist darauf, dass sämtliche Gemeinden wie auch der Schulverband ihre Maßnahmen umgesetzt haben wollen. Mit zusätzlichen Aufgaben, wie sie die Städtebauförderung unweigerlich nach sich ziehen wird, kann die Verwaltung nicht mehr leistungsfähig sein und schon gar nicht über einen langen Zeitraum.

 

Der LVB erwähnt, er höre raus, nicht die zusätzliche Verwaltungsstelle sei das Problem, sondern die weitere Ingenieurstelle; allerdings benötige er jetzt auch personelle Grundlagen, mit denen er weiter arbeiten kann.

 

(Herr Rudolph betritt den Sitzungsraum und nimmt an der weiteren Sitzung teil.)

 

Der LVB berichtet weiter, er plane r Anfang 2019 Gespräche zur Städtebauförderung mit den Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp.

Er gibt zu bedenken, dass eine Stellenausschreibung sich über mindestens drei Monate hinzieht. Sollte hierbei kein entsprechendes Personal gefunden werden, müsse erneut ausgeschrieben werden.

Daher schlägt er vor, die zwei Stellen im Stellenplan zu belassen und die Situation (Gespräche) zunächst abzuwarten. Stellenausschreibungen würden dann tatsächlich auch erst erfolgen, wenn die Städtebauförderung definitiv vorgesehen ist.

 

Herr Dockwarder ist der Auffassung, dass sich auch die übrigen Gemeinden an den Personalkosten beteiligen müssten, sollten die beiden neuen Mitarbeiter*innen mal nicht in der Städtebauförderung arbeiten, weil dort keine Aufgaben anstehen (dieses wäre ersichtlich aus den zu fertigenden Arbeitsaufzeichnungen).

 

Herr Hamann stellt die Frage, wo die Wichtigkeit liegt - bei der Stelle der/s Ingenieurs*in oder der Verwaltungskraft.

Nach Meinung des LVB ist dieses schwierig zu beantworten. Es könne durchaus sein, dass zunächst eine Verwaltungskraft benötigt wird, es ist aber auch durchaus glich, dass schon zu Beginn gleich ein/e Ingenieur*in benötigt wird. Als erstes wird jedoch das Problem sein, überhaupt adäquates Personal zu finden.

 

Herr Krille schlägt vor, beide Stellen (Ingenieurstelle, Verwaltungsstelle) in den Stellenplan einzubringen und diese mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Der LVB teilt mit, dass die beiden Stellen und die Kosten bis dato voll im Haushaltsplan 2019 (Entwurf) abgebildet sind, allerdings mit einer Darstellung einer Kostenerstattung von Seiten Bornhöved und Trappenkamp.

Zudem ist angedacht, die Stellen tatsächlich erst dann zu besetzen, wenn die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp der Kostenerstattung endgültig zugestimmt haben.

Auch wird sich der Amtsausschuss mit diesem Thema auseinander setzen müssen. Unter anderem zu der Frage der Kostenbeteiligung der übrigen Gemeinden, bspw. mit einer Verteilung über die Amtsumlage.

 

Nach Meinung von Herrn Kruse stellt sich die Frage, wie sich später die Arbeitsauslastung auf der Ingenieurstelle darstellt. Was würde hier an Aufgaben übernommen, wenn mal keine Städtebaufördermnahmen anstehen.

 

Herr Timm teilt dazu mit, dass ein Gutachter berichtete, Ingenieure planen dann in derartigen Zeiten Maßnahmen selbst, die sonst nach extern vergeben werden würden. Weiter berichtet er über eine andere Amtsverwaltung, die einen eigenen Ingenieur für die Städtebauförderung beschäftigt, der jedoch auschließlich Prüfaufträge durchführt und ansonsten keine zeitlichen Kapazitäten mehr übrig hat.

 

Der LVB teilt mit, wie er sich eine spitze Abrechnung von Personalkosten vorstellen könne. Als Beispiel nennt er insgesamt 1.600 geleistete Stunden, von denen insgesamt 1.000 Stunden r die Städtebauförderung auf die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp entfallen. Übrige 600 Stunden wären dann für alle über die Amtsumlage zu leisten.

Weiter gibt er den Hinweis, dass im Rahmen der Städtebauförderung anfallende Personalkosten für die/den eigenen Ingenieurs*in nicht förderfähig sind und von deswegen schon davon abraten würde, Maßnahmen durch eigenes Personal planen zu lassen.

 

(Herr Timm verlässt den Sitzungsraum.)

 

Nach Meinung von Herrn Dockwarder wird man sich hierüber im Vorwege Gedanken machen müssen.

 

Herr Hamann schlägt vor, beide Stellen im Stellenplan abzubilden und die abschließende Diskussion im Amtsausschuss abzuwarten.

 

(Herr Timm betritt den Sitzungsraum und nimmt an der weiteren Sitzung teil.)

 

Auch Herr Krille ist der Auffassung, diese Thematik im Amtsausschuss erneut aufzugreifen, jedoch auf Grundlage von Fakten.

 

Herr Dockwarder vertritt weiter die Auffassung, entsprechende Sperrvermerke einzubringen sowie Regelungen für die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp zu treffen.

 

Der LVB teilt mit, dass in der nächsten Woche der Finanzausschuss tagt. Den Stellenplan 2019 (Entwurf) bzw. die heute dazu geführte Diskussion kennen die Mitglieder noch nicht. Wie bereits mitgeteilt, sollen die Personalkosten r die beiden neuen Stellen, kostenneutral im Haushalt abgebildet werden.

Vorstellbar wäre, dass die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp in der HH-Planung zunächst jeweils die hälftigen Kosten übernehmen. Eine spitze Abrechnung erfolgt dann nach Vorlage der Arbeitsaufzeichnungen.

Bei Arbeiten außerhalb der Städtebauförderung werden die Kosten dann über die Amtsumlage auf alle Gemeinden verteilt. Der LVB hält es allerdings für unwahrschenlich, dass bei der Städtebauförderung arbeitsmäßig „Leerlauf“ entsteht.

 

Es wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gegeben:


 

 


Beschlussvorschlag:

Die zwei neu eingebrachten Stellen mit den lfd. Nrn. 48 (Ingenieur*in) und 49 (Verwaltungsstelle) werden ab dem Stellenplan 2019 ausgewiesen.

 

Beide Stellen erhalten einen Sperrvermerk mit dem Zusatz „Aufhebung des Sperrvermerks bei der Sicherstellung der Finanzierung durch die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp“

 

Beide Stellen erhalten einen kw-Vermerk mit dem Zusatz „Wegfall nach Abschluss Städtebauförderung“

 

Die Personalkosten sind im Amtshaushalt für die Planung kostenneutral darzustellen.

 

Es werden zukünftig Arbeitsaufzeichnungen auf den beiden neuen Stellen für die Städtebauförderung gefertigt.

 

Auf Basis der Arbeitsaufzeichnungen erfolgt im Nachhinein eine spitze Abrechnung für die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp.

 

Bei Arbeiten außerhalb der Städtebauförderung (erkennbar aus den Arbeitsaufzeichnungen) werden die Personalkosten über die Amtsumlage gedeckt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0