Auszug - Änderung der Betriebssatzung
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt:
Gemäß § 4 der aktuellen Betriebssatzung der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) ist die Gemeindedezernentin oder der Gemeindedezernent kraft Amtes Werkleiterin bzw. Werkleiter.
Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung ist die Funktion Gemeindedezernentin bzw. Gemeindedezernent nicht mehr vorgesehen. Nach Ablauf der Wahlzeit des Trappenkamper Gemeindedezernenten zum 31.12.2018 ist daher keine erneute Stellenbesetzung mehr möglich. Aus diesem Grund muss in der Betriebssatzung eine andere Regelung für die Werkleitung festgelegt werden.
Künftig wird dazu im Stellenplan der GWT eine hauptamtliche Stelle als Werkleiterin bzw. Werkleiter geschaffen. Über die Besetzung entscheidet die Gemeindevertretung, die die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber zur Werkleiterin oder zum Werkleiter bestellt.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung für die Gemeindewerke Trappenkamp, Eigenbetrieb der Gemeinde Trappenkamp.
- In der 1. Nachtragssatzung wird folgende einzige Änderung vorgenommen:
§ 4 (1) erhält folgende Fassung: „Die Gemeindevertretung bestellt eine Werkleiterin oder einen Werkleiter (Werkleitung).“
3. Diese 1. Nachtragssatzung tritt nach Veröffentlichung mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft.
Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 2