Amt Bornhöved
 

Auszug - Einführung einer Zweitwohnungssteuer  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 14.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:51 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
VO/2018/445/02GV Einführung einer Zweitwohnungssteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vom Vorsitzenden wird der Inhalt der Beschlussvorlage vorgetragen. Der Protokollführer teilt ergänzend die Grundlagen für die Steuerermittlung (Steuerpflichtige, Mietwert, Verfügbarkeit der Wohnung) mit.

In der folgenden Aussprache wird die Befürchtung geäert, dass der Verwaltungsaufwand für die Steuererhebung größer sein könnte, als die zu erwartenden Erträge. Vom Protokollführer wird mitgeteilt, dass ein größerer Verwaltungsaufwand erst entsteht, wenn die Gemeinde eine entsprechende Abgabensatzung erlässt. Wird eine entsprechende Abgabensatzung nicht erlassen, erfolgt auch kein Verwaltungsaufwand zur Ermittlung von Steuerpflichtigen, Mietwerten etc..

 

Abschließend wird über nachstehend aufgeführten Antrag abgestimmt:
 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen zu beschließen, zum Haushaltsjahr 2020 eine Zweitwohnungssteuer einzuführen und die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen entsprechenden Satzungsentwurf möglichst zeitnah der Gemeindevertretung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis dafür: 2 dagegen: 3 Stimmenthaltung: 2