Amt Bornhöved
 

Auszug - Regelung der Mäharbeiten auf dem Sportplatz  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 07.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2018/451/08GV Regelung der Mäharbeiten auf dem Sportplatz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric Borchardt
Federführend:21-2 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Frank, Jenni
 
Wortprotokoll

Der Sachverhalt wird auf Wunsch des Gremiums durch Herrn Jürgens als Vertreter des TuS Tensfeld vorgetragen.

 

In der anschließenden Beratung wird insbesondere die geplante zehnjährige Nutzungsdauer der Mähroboter in Frage gestellt, ebenfalls könne ein Diebstahl der nur nachts arbeitenden Maschinen nicht ausgeschlossen werden.

 

Solle die Bewirtschaftung weiter durch den bisherigen öffentlich-rechtlichen Dienstleister durchgeführt werden, könne u. U. über eine Kooperation mit Nachbargemeinden zur Reduzierung der Fahrtkosten angestrebt werden. Diese Variante werde nach kurzer Beratung aufgrund der zu bewirtschaftenden Fläche jedoch für nicht vorteilhaft befunden und abgelehnt. Als Alternative zu dem öffentlich-rechtlichen Dienstleister könne jedoch möglicherweise ein geeigneter privater Dienstleister gefunden werden, welcher die entsprechenden Arbeiten im gleichen Leistungsumfang für einen geringeren Kostensatz durchführen könnte. In der Gegenüberstellung der bisher ermittelten Kosten für Mähroboter und dem aktuellen Dienstleister sowie den möglichen Einsparungen bei einem privaten Dienstleister besteht im Plenum Einigkeit darüber, dass die Mähroboter insbesondere aufgrund des notwendigen Betreuungsaufwands insgesamt die schlechtere Alternative wären.

 

Es solle daher eine Preisanfrage für entsprechende private Dienstleister durchgeführt werden, bei welcher folgender Leistungsumfang lt. Herrn Jürgens die Basis bilden solle:

 

1. es sind einmal pro Woche beide Plätze zu mähen

 

2. es sind einmal pro Monat die Kanten und der Zaunbereich zu mähen

 

3. das Mähgut soll gemulcht und bei zu starkem Aufwuchs abgefahren werden 

 

Die Bürgermeisterin wird die Preisanfrage und eine etwaige Auftragsvergabe im Rahmen ihrer Wertgrenze durchführen, ein gesonderter Beschluss wird nicht gefasst.