Amt Bornhöved
 

Auszug - Austritt der Gemeinden Ruhwinkel und Wankendorf aus dem Schulverband  

Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 10
Gremium: Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2018/424/09SV Austritt der Gemeinden Ruhwinkel und Wankendorf aus dem Schulverband
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Jörg Tietgen
Federführend:Leitende/r Verwaltungsbeamte/r Bearbeiter/-in: Tietgen, Joerg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Schulverbandsvorsteher Herr Wundram beginnt diesen Tagesordnungspunkt mit dem schriftlichen Antrag der Gemeinde Wankendorf vom 01.10.2018 auf Änderung der Schulverbandssatzung.

 

Als Tischvorlage wird eine Übersicht der relevanten Rechtsvorschriften inkl. möglicher Handlungsalternativen verteilt.

 

Frau Roßmann äert

 

a.      ihr Befremden zu dieser Vorgehensweise und

b.      ihre enttäuschte Erwartung, ihren rechtzeitig eingereichten Antrag nicht als gesonderten Tagesordnungspunkt gerdigt zu sehen.

 

Von dem Schulverbandsvorsteher und Herrn Tietgen wird der sinnhafte Zusammenhang zur möglichen Satzungsänderung, die im Rahmen des Austritts der Gemeinden Ruhwinkel und Wankendorf entstände, hergestellt die erforderliche Zustimmung aller Verbandsmitglieder wäre dann in einem Zuge einzuholen.

 

Herr Theuer spricht sich für die sofortige Beratung aus, da die Auslegung der Rechtsvorschriften direkt erläutert und entstehende Fragen diskutiert werden können.

 

 

Frau Roßmann stellt den Antrag, den Antrag der Gemeinde Wankendorf vom 01.10.2018 nicht zu behandeln sondern als gesonderten Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung zu beraten.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 13 Stimmenthaltung: 2

 

Zu dem Antragsbestandteil, den § 16 Schulverbandssatzung

 

Änderungen der Verbandssatzung

Eine Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1 sowie der §§ 3 und 13 dieser Satzung bedarf unbeschadet der Regelung in § 16 GkZ der Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder.zu streichen,

 

wird festgestellt, dass diese Änderung nach der geltenden Satzung des Schulverbandes der Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder bedarf.

 

Von Seiten Wankendorfs wird die Auffassung vertreten, dass die Rücksprache mit der eigenen Gemeinde und die daraus folgende Bevollmächtigung der/des Bürgermeister/in/s eine Selbstverständlichkeit ist, die keine formelle Regelung erfordert.

 

Von Herrn Bein wird die Befürchtung geäert, dass womöglich Entscheidungen für den Schulverband anstehen und die Frist für eine vorgelagerte Entscheidungsfindung in der Gemeinde nicht gewahrt sein könnte.

 

Herr Engelmann wünscht sich eine einheitliche Beschlussvorlage, um die erforderliche Zustimmung der Verbandsmitglieder in den entsprechenden Gemeindevertretersitzungen zu beraten.

 

Beschluss zum schriftlichen Antrag vom 01.10.2018 der Gemeinde Wankendorf, den § 16 der XII. Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved „Änderungen der Verbandssatzung“ zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 13 Stimmenthaltung: 2

 

Die erforderliche 2/3 Mehrheit der satzungsgemäßen Stimmenzahl der Verbandsversammlung wurde nicht erreicht.

 

 

Zu dem Antragsbestandteil, im § 18  Schulverbandssatzung

 

Ausscheiden von Verbandsmitgliedern und Aufhebung des Schulverbandes

 

(1)   Jedes Verbandsmitglied kann die Mitgliedschaft im Schulverband unter den Voraus-setzungen des § 127 LVwG mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündigen.

 

die Worte „unter den Voraussetzungen des § 127 LVwG“ zu streichen, verdeutlicht Herr Tietgen, dass die Kündigungsvoraussetzungen des § 127 LVwG für das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern über das Gesetzes für kommunale Zusammenarbeit (GkZ-§ 18 Abs. 3)  Gültigkeit erlangen und unbeschadet jeder anderslautender Satzungsformulierung sowieso Bestand behalten.

 

Eine Beschlussfassung erfolgt aus diesem Grund hierzu nicht.

 

Herr Tietgen nimmt Bezug auf die erstellte Beschlussvorlage und die Entwürfe der öffentlich-rechtlichen Verträge zum möglichen Ausscheiden der Gemeinden Wankendorf und Ruhwinkel.

 

Die rechtlich zulässigen Kernpunkte sind zusammengefasst:

 

  1. Der Austritt der Gemeinden soll zum 01.01.2019 erfolgen.
  2. Eine Vermögensauseinandersetzung findet nicht statt.
  3. Die Gemeinden Ruhwinkel und Wankendorf verpflichten sich, sämtliche Kosten des bisherigen Streitverfahrens (Gerichts-, Rechtsanwalts-, und Verwaltungskosten) zu übernehmen und dem SV zu erstatten.
  4. Die Gemeinde Ruhwinkel zieht ihre Berufung gegen das VG-Urteil zurück.
  5. Beschlussfassung in allen Gemeindevertretungen über die erforderliche Satzungsänderung
  6. Beschluss in der SV-Versammlung über Austrittsvertrag und Satzungsänderung zum 01.01.2019

 

Als Tischvorlage wird eine Zusammenstellung der bisher entstandenen Anwalts- und geschätzten Verwaltungskosten (Stand 23.10.2018) des Schulverbandes Sventana Bornhöved in den laufenden Klage-/Berufungs- und Widerspruchsverfahren verteilt, die dem Finanzausschuss für dessen Beschlussempfehlung vorlag.

 

Basierend auf der Beratung in der Finanzausschusssitzung vom 23.10.2018 befragt Herr Hamann die Gemeinde Wankendorf rgermeisterin Roßmann - und die Gemeinde Ruhwinkel rgermeister Markmann- nach der Kostenübernahme der bisherigen Gerichts-, Rechtsanwalts-, und Verwaltungskosten.

 

Frau Roßmann teilt mit, dass

 

  1. die Kosten des Schulverbandes in der Angelegenheit der Gemeinde Wankendorf weder in einem Zusammenhang mit dem Verfahren der Gemeinde Ruhwinkel stehen noch von der Gemeinde Wankendorf zu übernehmen wären, zumal sich die Gemeinde Wankendorf erfolgreich gegen den fehlerhaften Bescheid zur Schulverbandsumlage gerichtlich durchgesetzt hat und
  2. die geschätzten Verwaltungskosten nachzuweisen wären.

 

Herr Markmann äert, dass die Gemeinde Ruhwinkel diese Kosten nicht tragen würde und das Verfahren dann weiter ginge.

 
 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Schulverbandsversammlung stimmt dem Austritt der Gemeinden Ruhwinkel und Wankendorf aus dem Schulverband mit Wirkung zum 01.01.2019 zu.

 

  1. Die Schulverbandsversammlung beschließt jeweils den in der Anlage 1 beigefügten Vertrag zwischen dem Schulverband Sventana Bornhöved sowie den Gemeinden Ruhwinkel und Wankendorf über den Austritt der Gemeinden aus dem Schulverband.

 

  1. Die Schulverbandsversammlung beschließt die in der Anlage 2 beigefügte XIII. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 0 dagegen: 16 Stimmenthaltung: 2