Auszug - ÖPNV im Amt Bornhöved
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Wortprotokoll |
Herr Krille führt in den Tagesordnungspunkt ein.
Er betont, dass Trappenkamp und Bornhöved derzeit gut an den ÖPNV angeschlossen sind, es aber Verbesserungsbedarf auf den Dörfern gebe. Auch stellt sich die Frage, ob eine Anbindung der ÖPNV-Verbindungen im Amtsgebiet zum Bahnhof Rickling möglich sei?
Nach seiner kurzen Einführung übergibt Herr Krille das Wort an Herrn Mozer, Leiter der Stabsstelle SVG ÖPNV-Management.
Herr Mozer stellt zunächst die Grundzüge der ÖPNV-Planung dar.
Für die drei Kreise Segeberg, Pinneberg und Dithmarschen stehen der SVG pro Jahr rd.
30 Mio. € für den ÖPNV zur Verfügung.
Die Strategie bei der ÖPNV-Entwicklung liegt in der Schaffung und Stärkung von Achsen zwischen den zentralen Orten in den Kreisen. Als Beispiele für solche Achsen nennt er die Verbindung von Bad Segeberg über Norderstedt bis nach Hamburg oder auch die Verbindung Bad Segeberg nach Bad Bramstedt.
Eine weitere Achse besteht zwischen Bornhöved-Trappenkamp-Segeberg. Diese Achse soll im nächsten Jahr planerisch angegangen werden. Ein abschließender Beschluss über diese Achse ist im Dezember 2019 im Kreistag vorgesehen.
Im Zusammenhang mit der Überplanung der Achse kann dann auch die Anbindung des Bahnhofs in Rickling geprüft werden.
Grundsätzlich profitieren von den ÖPNV-Achsen die Ortschaften entlang der Achsen. Gemeinden abseits der Achsen profitieren leider nicht direkt. Das Busangebot befriedigt dort im Wesentlichen nur den Schülerverkehr. Für Ausbau des ÖPNV in diesen Gebieten sind nur kleine Potentiale vorhanden, die eine Anbindung an den Busverkehr nicht wirtschaftlich darstellbar machen. Für die betroffenen Regionen sind als Alternative „Mitnahmesysteme“, d. h. Mitfahrgelegenheiten in privaten PKWs, geplant bzw. projektmäßig bereits in Betrieb. Die bisherigen Projekte laufen noch zwei Jahre, das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Eine weitere Alternative bieten Anrufsammeltaxis und Bürgerbusse.
Wenn ein Bürgerbus nur von einer Gemeinde selbst betrieben wird, findet kein Marketing oder sonstige Unterstützung aus Mitteln des ÖPNV statt.
Herr Mozer empfiehlt daher, bereits vorhandene Bürgerbusse in den ÖPNV einzubinden,
wie z. B. aktuell in Prohnsdorf geschehen.
Der Kreis ist sehr an einem Ausbau und der Unterstützung des ÖPNV interessiert.
Der neue Regionalnahverkehrsplan geht Ende 2019/Anfang 2020 in die Beratung der Kreisgremien. Dort könnten dann auch Ideen und Vorschläge des Amtes Bornhöved per Stellungnahme einfließen. Aus dem Rahmenplan lassen sich dann im Weiteren konkrete Maßnahmen entwickeln.
Herr Krille fragt, ob die Anbindung von Gemeinden außerhalb der Achsen „dazugebucht“ werden kann?
Herr Mozer erwidert, dass Seitenanbindungen oft nicht wirtschaftlich sind. Zur angesprochenen Stärkung der ÖPNV-Achsen gehört somit eher die Reduzierung von Seitenanbindungen.
Die Anbindung von Gemeinden außerhalb der Achsen sollte daher mit Alternativen sichergestellt werden, zu den z. B. auch E-Bikes und der Fahrradverkehr im Allgemeinen gehören.
Es folgt eine angeregte Diskussion, u. a. über mögliche Achsenerweiterungen und bessere Anbindungen des ÖPNV in Richtung Plön, Neumünster und Kiel. Auch über mögliche Alternativen zur klassischen Busanbindung, z. B. im Rahmen des Radwegekonzeptes, die eMobilität oder Ausweitung des Bürgerbusses Bornhöved im Rahmen des ÖPNV wird intensiv diskutiert.
Herr Siebke spricht zum Schluss auch die bevorstehende Abstimmung im Kreistag über die geplante vollständige Übernahme des ÖPNV durch den Kreis an. Er kritisiert dabei das Anschreiben des Kreises zur Aufforderung einer Stellungnahme durch die Gemeinden. Mit dem dort aufgeführten Vergleich, dass die für die Übernahme des gesamten ÖPNV ungefähr 0,6 % der Kreisumlage entsprechen, werden seiner Ansicht nach ablehnende Stellungnahmen der Gemeinden geradezu hervorgerufen.
Er hätte daher gerne eine kurze Information, wie die Gemeinden des Amtes zu den Planungen des Kreises stehen.
Herr Mozer erläutert daraufhin noch einmal die rechtliche Lage zur Zuständigkeit für den ÖPNV. Diese liegt grundsätzlich beim Kreis. Ausnahmen sind nur für die Städte und auch nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Ziel sei es jetzt, die in der Vergangenheit stattgefundene Zersplitterung in der Zuständigkeit wieder zurückzuführen auf die gesetzlichen Grundlagen. Die Zersplitterung führt derzeit zu unnötigen Verwaltungskosten. Das Geld könnte stattdessen besser in den Ausbau des ÖPNV investiert werden.
Frau Dr. Klüver erklärt, dass die Stellungnahme für Tensfeld dem Kreis bereit vorliegt.
Herr Saggau bemängelt die starke Entlastung der Städte im Vergleich zur geringeren Entlastung im ländlichen Raum. Aus seiner Sicht müssten z. B. auch alle Kosten des Schulverbandes übernommen werden, wenn - wie in der Vorlage dargestellt - auch alle Kosten der Stadt Segeberg übernommen werden.
Herr Mozer verweist darauf, dass die finanziellen Auswirkungen für die einzelnen Städte und Gemeinden nicht das Ziel des Kreises sind, sondern die beschriebene Rückführung der Zuständigkeiten.
Es schließt sich eine kurze Diskussion um die tatsächlichen und die durch den ÖPNV erstatteten Kosten des Schulverbandes für die Schülerbeförderung an.
Die Frage der abweichenden Kosten soll durch die Verwaltung noch einmal geklärt werden.
In diesem Zusammenhang werden auch weitere Probleme bei der Schülerbeförderung angesprochen, z. B. Überbelegungen in den eingesetzten Bussen.
Herr Mozer bittet darum, dass Beschwerden der Eltern über die Schulen oder die Schulverwaltung an die SVG gemeldet werden sollen.
Er weist aber auch darauf hin, dass eine schnelle Problemlösung oftmals auch von den vorhandenen Transportkapazitäten der eingesetzen Busunternehmen abhängt.
Zum Schluß dankt Herr Krille Herrn Mozer für die umfangreichen Informationen und seine Teilnahme an der Sitzung.