Auszug - Aufstellungsbeschluss für die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Architekt Kuno Feddersen, der die Überplanung des Teilgebietes des Bebauungsplanes Nr. 14, östlich des Grundstückes Gablonzer Straße 11 a – d, im Namen des Landesvereines für Innere Mission vorstellt (Planentwurf s. Anlage).
Östlich der bestehenden Wohnanlage ist die Errichtung von stationären Pflegeeinrichtung für ca. 100 Personen inkl. Verwaltungsräumen, Friseursalon sowie Räume mit Übernachtungsmöglichkeit für die Gäste etc. geplant.
Der Bebauungsplan sieht zurzeit ein Mischgebiet mit zwei Vollgeschossen und einer Firsthöhe von max. 8,50 m vor. Geplant ist die stationäre Pflegeeinrichtung mit dreigeschossigen Gebäuden mit Staffelgeschoss und Vollunterkellerung. Die erforderliche Firsthöhe beträgt max. 17 m über Terrain. Um die geplante Realisierung zu ermöglichen, müsste die Grundflächenzahl 0,4 betragen.
Der Landesverein für Innere Mission rechnet damit, dass durch die Entstehung der stationären Pflegeeinrichtung zahlreiches zusätzliches Pflegepersonal benötigt wird.
Auf eine Nachfrage teilt er mit, dass die stationäre Einrichtung von der Erfurter Straße aus angefahren werden soll.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet "Grundstück Erfurter Straße 5, nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" soll die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
Mit der Planung werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer stationären Pflegeeinrichtung mit ca. 100 Plätzen. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen Geäudes mit Staffelgeschoss und Vollunterkellerung. Firsthöhe max. 17 m über Terrain. Flächennutzung GRZ = 0,4.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch den Vorhabenträger sichergestellt ist.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen und den Durchführungsvertrag vorzubereiten.
7. Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der B-Plan-Änderung: |
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0