Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung einer vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Trappenkamp für das "Gelände der Firma Hansa-Heemann, nördlich Neue Straße und westlich Hermannstädter Straße"  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2018/366/10GV Aufstellung einer vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Trappenkamp für das "Gelände der Firma Hansa-Heemann, nördlich Neue Straße und westlich Hermannstädter Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/621.41_19_3
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Vertreter der Firma Hansa-Heemann AG, Herrn Grube (Betriebsleiter), Herrn Frank (Projektmanager) und Herrn Stabenow (Architekt und Planverfasser von IWS) und übergibt das Wort an Herrn Grube.

 

Anhand einer Power-Point-Präsentation wird das geplante Bauvorhaben vorgestellt.

Die Firma Hansa-Heemann AG plant ein Hochregallager, mit einer Höhe von bis zu 32 m auf der vor kurzem erworbenen Fläche in der Hermannstädter Straße Ecke Lessingstraße, zu errichten.

 

Um den Standort des Betriebes für die Zukunft zu sichern, ist die Schaffung des geplanten Hochregallagers erforderlich. Durch den Bau des automatischen Hochregallagers ergeben sich für den Betrieb u. a. Vorteile, wie Wegfall der Kosten für die Nutzung der Außenlager, Reduzierung von Zwischenfahrten der LKWs, sichere Bestandsführung und Erweiterung der Produktion.

 

Auf eine Nachfrage teilt Herr Grube mit, dass der Bau des Hochregallagers in zwei Bauabschnitten erfolgt.

 

Sofern die erforderlichen Beschlüsse gefasst sind, läuft das Bauleitplanverfahren vorauss. bis Frühjahr 2019. Danach wird der Bauantrag eingereicht. Es wird mit einer Bauzeit von ca. einem Jahr pro Bauabschnitt gerechnet.

 

Mit der Errichtung des ersten Bauabschnittes werden die Abschaffung der Außenlager und die Einstellung der Zwischenfahrten realisiert. Mit der Errichtung des zweiten Bauabschnittes soll die Erweiterung der Produktion ermöglicht werden.

 

Herr Grube informiert, dass die Eigentümer der benachbarten Flächen durch persönliche Gespräche über das geplante Bauvorhaben informiert wurden. Des Weiteren werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlichen Belange im Rahmen einer Informationsveranstaltung über das beabsichtigte Bauvorhaben informiert.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass im Planentwurf auf Wunsch der Gemeinde eine Kletteranlage und eine Aussichtsplattform am Gebäude des Hochregallagers berücksichtigt wurden.

 

Gem. vorliegendem Planentwurf vom 18.07.2018 ist die Kletteranlage und die Aussichtsplattform mit der Errichtung des ersten Bauabschnittes vorgesehen.

 

Insofern sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass der Beschlussvorschlag um diesen Punkt zu ergänzen ist. Die Kletteranlage und die Ausichtsplattform sollen Bestandteil der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 werden.

 


  
 

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet der Firma Hansa-Heemann AG “rdlich Neue Straße, westlich Hermannstädter Straße, südlich Lessingstraße, östlich Berliner Ring“ soll die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 aufgestellt werden.  

 

Mit der Planung werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Hochregallagers auf dem Gelände der Firma Hansa-Heemann AG.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch die Vorhabenträgerin abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch die Vorhabenträgerin sichergestellt ist.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Vorhabenträgerin einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen und den Durchführungsvertrag vorzubereiten. 

7. Geltungsberich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19:

 

 

8. Die Kletteranlage und die Aussichtsplattform am Gebäude des Hochregallagers sollen Bestandteil des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7   dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Hinweis der Verwaltung: Der Bau einer Kletteranlage und einer Aussichtsplattform durch die Firma Hansa-Heemann wäre durch eine Regelung im Durchführungsvertrag zu regeln.