Auszug - Beschluss zur Feststellung des Bauflächenpotenzials
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Wortprotokoll |
In dem Entwurf des Baulückenkatastes sind mögliche Bauflächen mit einer Mindestgröße von 700 m² ohne Berücksichtigung der derzeitigen Nutzung vorläufig berücksichtigt worden.
Durch die Verwaltung ist nunmehr in Erfahrung zu bringen, welche dieser potenziellen Bauflächen kurzfristig, mittelfristig oder langfristig für eine Wohnungsbebauung zur Verfügung stehen.
Landwirtschaftliche Flächen, die derzeit noch nicht berücksichtigt wurden, könnten Bauland werden, wenn durch das Baulückenkataster nicht genügend Bauflächen ermittelt werden.
In dem vorliegenden Entwurf ist das Immissionsgutachten noch nicht berücksichtigt, da dies der Kreisplanung bei Erstellung des Entwurfes noch nicht vorlag. Durch das Immissionsgutachten könnten evtl. derzeitig berücksichtigte Bauflächen noch wieder herausfallen aus dem Baulückenkataster.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.