Amt Bornhöved
 

Auszug - 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Trappenkamp für das Gebiet "Nördlich Danziger Straße, westlich Gablonzer Straße, südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a/b" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:40 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2018/305/10GV 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Trappenkamp für das Gebiet "Nördlich Danziger Straße, westlich Gablonzer Straße, südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a/b"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/621.41_5_7
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach einer kurzen Einführung in den Sachverhalt übergibt der Vorsitzende das Wort an die Vertreter des Planungsbüros Möller-Plan. Herr Wolff berichtet sodann, dass auf dem Grundstück Gablonzer Straße/Danziger Straße (früher Minigolfplatz) die Errichtung eines Mehrfamilienhauses geplant ist. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 und ist derzeit nicht zulässig, da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze widerspricht.

Der Bebauungsplan trifft für den Vorhabenbereich die Festsetzung von 2 Vollgeschossen als Höchstgrenze. Das Vorhaben soll jedoch mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschoss verwirklicht werden. Die genannte Festsetzung im gültigen Bebauungsplan wird insofern nicht eingehalten.

 

Das Büro Möller-Plan ist von der Gemeinde beauftragt, einen Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und eine Begründung dazu zu erarbeiten. Herr Wolff erläutert weiter, dass die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden kann und beschreibt das Vorliegen der Voraussetzungen für dieses Verfahren. Weiterhin gibt er Informationen zur Lage und Umfang des Plangebietes, zu der übergeordneten Planung, insbesondere den Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Plangeltungsbereich. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Planungserfordernisse und städtebaulichen Maßnahmen werden ausführlich erläutert. Der Vortrag von Herrn Wolff umfasst auch Ausführungen zum Immissionsschutz-Lärmschutz, zum Natur- und Artenschutz sowie zum Klimaschutz und Klimaanpassung.

 

Frau Möller erklärt die Planzeichnung und die entsprechenden Zeichenerklärungen dazu.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Frau Möller und Herrn Wolff für die Informationen.

 

Im Anschluss werden einige Verständnisfragen beantwortet, die das Geh, Fahr- und Leitungsrecht betreffen.

 

Nachdem sich der Ausschussvorsitzende davon überzeugt hat, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht werden, bittet er über den vorliegenden Beschlussvorschlag abzustimmen:


 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.  r das Gebiet „rdlich der Danziger Straße, westlich der Gablonzer Straße und südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a-b“ soll die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

 

Mit der Planung soll eine bisher unbebaute Fläche aktiviert werden. Gleichzeitig soll durch die Erhöhung der zulässigen Geschossigkeit sowie der Grundflächenzahl (GFZ) eine Nachverdichtung des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches erfolgen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen r die Errichtung eines Mehrfamilienhauses geschaffen.

 

Weiterhin soll die Bauweise und die Baugrenze an die geplante Bebauung angepasst werden. Darüber hinaus erfolgen Änderungen an im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten einer Fernwärmeleitung sowie einer Trinkwasserleitung.

 

Ziele der Planaufstellung sind:

städtebauliche Nachverdichtung einer innerörtlichen Fläche und Aktivierung

  ungenutzter Flächen

Anpassungen der städtebaulichen Kennziffern (GFZ und Geschossigkeit) zur

  Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen eines geplanten

  Mehrfamilienhauses

Änderung an bestehenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Änderungen der Baugrenzen und der Bauweise

 

2. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „rdlich der Danziger Straße, westlich der Gablonzer Straße und südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a-b“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt).

 

3. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses soll gemeinsam mit der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planes und der Begründung erfolgen.

 

4. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

5. Es wird genehmigt, dass der Bürgermeister das Büro Möller-Plan in Wedel mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt hat.

 

6. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird von einer vollständigen Kostenübernahme durch die Antragsteller abhängig gemacht.

 

7. Lageplan:

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0