Auszug - Prüfung des Jahresabschlusses 2015
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes teilt der Ausschussvortsitzende mit, dass von Mitgliedern des Finanzausschusses eine stichprobenhafte Prüfung der Kassenbelege des Haushaltsjahres 2015 erfolgte und dabei keine Beanstandungen festgestellt wurden.
Anschließend erläutert Herr Borchardt, nach einer kurzen Vorstellung seiner Person, ausführlich mit Unterstützung einer Power-Point-Präsentation (diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt) den Aufbau und die Bestandteile (inkl. Anlage) des Jahresabschlusses. Dabei erfolgt auch der Hinweis auf die Besonderheit der Finanzrechnung (Nachweis der Zahlungsflüsse).
Danach werden die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses mit Differenzierung u. a. zwischen Ergebnis- und Finanzrechnung erläutert. Dabei werden auch wesentliche Ertrags- und Aufwandsarten der einzelnen Jahresrechnungspositionen genannt und werden auch die Erträge und Aufwendungen aus Einzelwertberichtigungen dargestellt. Weiter werden erhebliche Investitionen des Abschlussjahres aufgeführt. Bei der Finanzrechnung wird auch auf den relativ hohen Finanzmittelabfluss aufmerksam gemacht. Dieser ist dadurch entstanden, dass eine Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2015 erst in 2016 erfolgte.
Auf Nachfrage erfolgen Erläuterungen zum vorgetragenen Beschlussvorschlag und wird abschließend über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeindevertretung wird empfohlen, nach erfolgter Prüfung durch den Finanzausschuss den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 in der vorliegenden Form.
b) Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Verwendung des erwirtschafteten Jahresüberschusses 2015 zum Ausgleich des vorgetragenen Fehlbetrages zu beschließen.
c) Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den vorgetragenen Fehlbetrag durch Mittel der Ergebnisrücklage bis zu deren Erschöpfung auszugleichen und den verbleibenden Betrag auf das Folgejahr vorzutragen
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Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0