Amt Bornhöved
 

Auszug - Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 13
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:06 - 22:31 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
 
Wortprotokoll

Ausschussmitglied Dr. Klüver erläutert die Möglichkeit, dass sich die Gemeindevertretung auf Basis der Entschädigungsverordnung ein Sitzungsgeld zahlen lassen könne. In der Vergangenheit habe die Gemeindevertretung hierauf jedoch verzichtet und stattdessen pro Kalenderjahr ein Essen für alle GemeindevertreterInnen durchgeführt. Da die Möglichkeit jedoch weiterhin bestünde, möchte Frau Dr. Klüver einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung am 05.09.2018 herbeiführen, in welchem sich die Gemeindevertretung festlege, ob ein Sitzungsgeld gezahlt werden solle oder ob das bisherige Verfahren beibehalten werde. Zur Höhe des Sitzungsgeldes stellt sie anschließend kurz die Situation in Nachbargemeinden und dem Schulverband dar. Ausschussvorsitzender Scheel sowie die Gemeindevertreter Jakobsen und Theuer befürworten das Beibehalten des bisherigen Verfahrens. Nach der Aussprache ergeht der Auftrag an die Verwaltung, die entsprechende Vorlage für die nächste Gemeindevertretersitzung vorzubereiten.

 

Anschließend erfolgt von Ausschussmitglied Dr. Klüver der Hinweis auf die durch das Amt angebotenen Fortbildungsmöglichkeiten für GemeindevertreterInnen. Sie habe zudem das Fortbildungsprogramm in Schriftform bei KOMMA angefordert, um dies bei der nächsten Gemeindevertretersitzung zu verteilen. Die GemeindevertreterInnen würden das Fortbildungsangebot sichten und sich bei Interesse direkt beim Amt melden.

 

Zum Abschluss wird durch den Protokollführer mitgeteilt, dass sich der TuS Tensfeld in einer weiteren Förderangelegenheit an das Amt gewandt hat. Das derzeit im Umbau befindliche Sportlerheim müsse nach Abschluss der Baumaßnahmen noch ausgestattet werden, hierzu hat der TuS in Zusammenarbeit mit dem Amt bereits den entsprechenden Förderantrag ausgefertigt und versandt, damit die Fördermittel in 2019 abgerufen werden können. Die Beschaffung der Ausstattungsgegenstände werde ebenfalls erst im Haushaltsjahr 2019 relevant, hierfür seien dann entsprechende Mittel einzuplanen.

 

 

Weitere Angelegenheiten liegen nicht vor, der Vorsitzende schließt daher die Öffentlichkeit von der weiteren Beratung aus.