Auszug - Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder
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Wortprotokoll |
Der bürgerliche Ausschussvorsitzende Griese wird durch den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Jankowski gem. § 46 Abs. 6 Satz 1 GO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten per Handschlag verpflichtet und in seine Tätigkeit eingeführt.