Amt Bornhöved
 

Auszug - 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
VO/2018/269/02GV 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/621.3_05
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeindevertretung hat am 14.12.2017 beschlossen, für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen, um

  • die schon bestehenden Nutzungen in einem Bebauungsplan zu sichern und
  • betriebsbedingte Erweiterungen zu ermöglichen.

Der anwesende Herr Czierlinski erläutert

  1. die geplante Erweiterung für die Anlieferung von PKW
  2. die abgeschlossene Beteiligung inkl. der Stellungnahmen
  3. Ortstermine mit der Wasserbehörde
  4. die für den B-Plan noch fehlende Regelung für den naturschutzfachlichen Ausgleich, der kurzfristig - mit Anerkennung der entsprechenden Flächen - gelöst wird.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 
 

 


Beschluss:

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) hat der Bauausschuss mit dem im dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

2. Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanesr das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.       

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0