Auszug - Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bornhöved hier: Abschließender Beschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie (§§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz) war der am 05.09.2013 beschlossene Lärmaktionsplan zu überarbeiten.
Zu dem Entwurf des Ingenieurbüro Lärmkontor GmbH haben nur Träger öffentlicher Belange Bedenken geäußert, die durch die Gemeindevertretung zu entscheiden sind und per Beschluss in den Lärmaktionsplan einfließen.
Aus dem Ausschuss wird die eigene Machtlosigkeit zur Umsetzung von Maßnahmen zum Lärmschutz thematisiert.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Wundram sollte sich ein Fachmann, den er benennen wird, mit dieser Materie befassen.
Die erneute Messung soll nach Fertigstellung der Autobahn-Baumaßnahme vorgenommen werden.
Beschluss:
1. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsvorschlag genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
2. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bornhöved gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Der Beschluss der Gemeindevertretung ist zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bekanntzumachen und in das Internet unter www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0