Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet östlich der Segeberger Landstraße, südlich der Straße "Am Ackerhorst" und nördlich der Straße "Kleine Heide" (Betrieb Firma Holz Ruser) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
O/2017/210/02GV-1-1 Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet östlich der Segeberger Landstraße, südlich der Straße "Am Ackerhorst" und nördlich der Straße "Kleine Heide" (Betrieb Firma Holz Ruser)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1//02/621.41_23
  Bezüglich:
VO/2017/210/02GV-1
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeindevertretung hat am 18.07.2017 beschlossen, für das  Gebiet östlich der Segeberger Landstraße, südlich der Straße "Am Ackerhorst" und nördlich der Straße "Kleine Heide" (Betrieb Firma Holz Ruser)  den Bebauungsplan Nr. 23 aufzustellen, um

 

  • die bestehenden Nutzungen durch rechtsverbindliche Festsetzungen zu sichern und
  • betriebsbedingte Erweiterungen zu ermöglichen.

 

Der anwesende Herr Czierlinski erläutert die bestehenden Problemfelder

 

  1. Altlasten
    1. UCL- Ergebnis vom 17.07.2018 : keine Gefährdung wahrscheinlich
  2. schwasserversorgung
    1. Zuführung einer 400 Leitung auf das Grundstück im Herbst 2018, um dann mehrere Stellen einzurichten
    2. Die gesamten Kosten übernimmt die Fa. Ruser (Vermerk vom 30.04.18 Hr. Krumm, Fa. Petersen & Partner)
  3. Naturschutzfachlicher Ausgleich
    1. steht für ca. 1 ha noch aus, wird aber zeitnah erledigt sein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.


 

 


Beschluss:

 

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) hat der Bauausschuss mit dem im dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet östlich der Segeberger Landstraße, südlich der Straße "Am Ackerhorst" und nördlich der Straße "Kleine Heide" (Betrieb Firma Holz Ruser)  und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.      

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0