Amt Bornhöved
 

Auszug - Information zur Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.07.2018  

Sitzung des Koordinierungsausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Koordinierungsausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 19.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:08 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt Sitzungssaal EG
Ort: Lindenstr. 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende liest die vorgesehenen Tagesordnungspunkte für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vor. Hierzu ist folgendes vorgesehen:

 

Der TOP 8 Beratung und Beschluss zum Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung wird nächste Woche von der Tagesordnung abgesetzt werden, da das gewünschte Gespräch zwischen den Gemeindevertretern und der Kommunalaufsicht immer noch nicht stattgefunden hat. Die Verwaltung möge hier einen Gesprächstermin mit der Kommunalaufsicht vereinbaren, damit die Angelegenheit erörtert werden kann.

 

Zum TOP 16 Kiesabbau in der Gemeinde Bornhöved Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren ist den Gemeindevertretern klar, dass sie da nicht viel anrichten können. Bezüglich der (ggf.) nächtlichen Lärmbelästigung ist ein rechtlich tragender Vorschlag von der Verwaltung gewünscht. Die Gemeinde Bornhöved würde die Gemeinde Tarbek gerne unterstützen wollen; hierzu werden daher nähere Informationen bzw. die Argumente der Gemeinde Tarbek erbeten. Bürgermeister Wundram wollte den Kontakt zu Bürgermeister Saggau suchen.

 

Zu TOP 21 Aufhebung eines Vertrages „Nutzung gegen Pflege“ge der Vertrag bitte mit einem Widerrufsrecht erweitert werden. Als weiterer Auftrag möge die Verwaltung bitte prüfen, wer die sonntäglichen Flohmarktveranstaltungen genehmigt hat und wo die erzielten Einnahmen (es ist ein Preis in Höhe von € 8,-- pro Meter zu entrichten) hinfließen.

 

Zu TOP 27 Abschluss eines Änderungsvertrages über die Pachtfläche „Seekamp“ soll bei der Kirche angefragt werden, ob die Pachtzeit auf insgesamt 30 Jahre und somit um 16 Jahre verlängert werden kann. Als Begründung hierfür wird die (mögliche) Förderung genannt, die erst mit Abschluss der Bebauung „zu laufen“ beginnt. Es wird derzeit zwar davon ausgegangen, dass diese bis 2020 fertiggestellt ist, aber falls es sich auch nur um ein Jahr verschieben würde, wäre die Förderung dahin.