Amt Bornhöved
 

Auszug - Kiesabbau in der Gemeinde Bornhöved -Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Tarbek
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Tarbek Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:45 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
VO/2018/243/07GV Kiesabbau in der Gemeinde Bornhöved
-Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Peter KruseAktenzeichen:21-5
Federführend:21-5 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt Frau Willamowski von der Firma PROKOM sowie Frau Kosack-Bohl von ALKO, die in Vertretung für den Antragsteller Firma Holcim die Vorstellung des Planfeststellungsverfahrens übernehmen.

 

Frau Willamowski informiert darüber, dass die Firma Holcim eine Erweiterung der Kiesabbaufläche in einer Größe von ca. 8 ha anstrebt, weil das Abbaupotenzial der vorhandenen Flächen, Grube Tarbek I und Grube Tarbek II in absehbarer Zeit erschöpft sein wird. Das Verfahren bedarf einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Genehmigungsbehörde ist die Wasserbehörde des Kreises Segeberg. Diese beteiligt die Gemeinde Tarbek als Träger öffentlicher Belange.

 

Das Planfeststellungsgebiet liegt in der Gemeinde Bornhöved und grenzt sowohl an die L 69 als auch an die Gruben Tarbek I und II an. Geplant ist, innerhalb von 5 bis 6 Jahren, rund um die Uhr, die Trocken- und Nassauskiesung durchzuführen.

 

r den Transport des abgebauten Materials per Förderband soll eine Untertunnelung der

L 69 geschaffen werden, wofür zeitweise die Landesstraße gesperrt werden müsste.

Der Bürgermeister sowie die Ausschussmitglieder bitten die Untertunnelung im Zeitraum der Ferien einzuplanen.

 

Gem. schalltechnischer Untersuchung sind an der Abbaufläche teilweise Lärmschutzwälle erforderlich. Dafür soll der Oberboden, der abschnittsweise abgetragen wird, verwendet werden.

 

Die Nachnutzung der beantragten Abbaufläche sieht eine entstehende Wasserfläche vor, die dem Naturschutz vorbehalten werden soll.

 

Frau Willamowski teilt mit, dass gem. der artenschutzrechtlichen Betrachtung keine besonders geschützten Pflanzen oder Tier- bzw. Vogelarten festgestellt wurden.

 

Im Anschluss darauf geht Frau Kosack-Bohl auf den hydrogeologischen Fachbeitrag ein und erläutert, dass die beantragte Auskiesung keinen Einfluss auf die sich im Umkreis befindlichen Brunnen und Quellen nimmt.

 

Die Ausschussmitglieder beziehen folgende Stellung zum Planfeststellungsverfahren:

 

-          Es wäre wünschenswert, wenn die entstehende Wasserfläche nach Kiessabbau zumindest teilweise für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird,

-          Die Gemeinde spricht sich gegen den Nachtabbau aus und

-          Die Gemeinde sieht die Notwendigkeit, die bereits vorhandenen Flächen in der Gemeinde Tarbek zügig zu rekultivieren, bevor eine neue Kiesabbaufläche entsteht.

 

Ein Beschluss wird zu diesem Beratungspunkt nicht gefasst.