Auszug - Wahl eines Wahlprüfungsausschusses
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Wortprotokoll |
Nach § 39 GKWG hat die Gemeindevertretung nach Nachprüfung durch einen von der Gemeindevertretung gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Gemeindewahl zu entscheiden.
Die Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erfolgt gemäß § 40 Abs. 2 GO durch Handzeichen. Vorgeschlagen werden nachstehend aufgeführte Personen:
Name | Vorname |
Hagemann | Günter |
Klingler | Sabine |
Kohlmorgen | Michael |
Abstimmungsergebnisdafür: 9dagegen: 0Stimmenthaltung: 0