Amt Bornhöved
 

Auszug - Prüfung des Jahresabschlusses 2012  

Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:07 - 20:57 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
VO/2018/027/07GV Prüfung des Jahresabschlusses 2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (07) 913.69_JA12
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird vorgetragen, dass in der Sitzung des Finanzauschusses am 12.03.2018 eine stichprobenhafte Prüfung der Kassenbelege für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017 stattfand.

 

Die Prüfung ergab folgende Beanstandungen:

  1. Die Anordnung Nr. 16394 aus dem Jahr 2016 (Belegaufteilung) wurde von der falschen anordnungsberechtigten Person unterschrieben.
  2. Begründende Belege für Zahlungen an das Wasserwerk Bornhöved wurden dem Bürgermeister nicht vorgelegt.
  3. Die Regelung, alle Kassenanordnungen vom rgermeister unterschreiben zu lassen, wurde nicht immer eingehalten.

 

Berichtigungen bzw. Korrekturen der Jahresabschlüsse sind durch die Beanstandungen aber nicht erforderlich.

 

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 ist aufgefallen, dass z. T. im Anhang Beiträge und Erläuterungen zu einer anderen Gemeinde enthalten sind. Die Verwaltung wurde beauftragt, dieses zu berichtigen (dieses ist auch erfolgt und wird in der Sitzung der berichtigte Anhang verteilt). Ansonsten empfiehlt der Finanzausschuss  den Jahresabschluss (ausgewiesener Jahresfehlbetrag in Höhe von 63.128,07 EUR) mit der genannten Berichtigung zu beschließen und wird danach über folgenden Antrag abgestimmt:

 

 


 Beschlussvorschlag:

a)      Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Form.

b)      Die Gemeindevertretung beschließt den Ausgleich des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage bis zu deren Erschöpfung sowie den Vortrag des übrigen Fehlbetrages in das Folgejahr

.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1