Auszug - Wahl einer Stellvertretung für die Bürgermeisterin / den Bürgermeister im Amtsausschuss
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Wortprotokoll |
Gemäß § 9 Abs. 1 AO ist der Bürgermeister Kraft seines Amtes einziges Mitglied der Gemeinde Damsdorf im Amtsausschuss. Nach § 9 Abs. 3 AO wählen die Gemeindevertretungen aus ihrer Mitte die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters im Amtsausschuss. Gemäß § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung des Amtes Bornhöved hat jedes Mitglied des Amtsausschusses eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.
Zur Wahl des Stellvertreters des Bürgermeisters im Amtsausschuss wird nachstehend aufgeführte Person vorgeschlagen (Wahlvorschlag):
Hugo Jürgens.
Nachdem keine weiteren Wahlvorschläge erfolgen, wird einer offenen Abstimmung nicht widersprochen und erfolgt die Wahl durch Handzeichen (§ 40 Abs. 2 GO).
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
Es wird mitgeteilt dass nach § 5 Abs. 1 der Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Stellverteter des Bürgermeisters in der Schulverbandsversammlung die stellvertertenden Bürgermeister sind.