Auszug - Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung und Übergabe des Vorsitzes
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Wortprotokoll |
Zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (§ 52 GO) wird nachstehend aufgeführte Person vorgeschlagen:
Harald Krille
Nachdem keine weitere Person zur Wahl vorgeschlagen und einer offenen Abstimmung nicht widersprochen wird, wird gemäß § 40 Abs. 2 GO durch Handzeichen gewählt.
Abstimmungsergebnis dafür: 19dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
Damit haben für Herrn H. Krille mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung gestimmt. Es wird festgestellt, dass die erforderliche Mehrheit nach § 52 Abs. 1 GO erreicht wurde; damit ist Herr H. Krille zum Bürgermeister gewählt. Herr H. Krille nimmt die Wahl an.
Anschließend händigt Herr Block als ältestes Mitglied Herrn H. Krille die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten aus. Herr H. Krille wird durch das älteste Mitglied vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Anschließend übergibt Herr Block den Vorsitz an den neu gewählten Bürgermeister.