Auszug - Prüfung des Jahresabschlusses 2011
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Von Herrn Borchardt wird vorgetragen, dass er seit Sommer letzten Jahres beim Amt Bornhöved beschäftigt und in der Finanzabteilung tätig ist. Derzeit ist er vorrangig mit der Erstellung der Jahresabschlüsse beschäftigt. Die Jahresabschlüsse der amtsangehörigen Gemeinden werden vorrangig vor dem Amt und dem Schulverband bearbeitet, weil bei den Gemeinden eher Probleme bei Haushaltsgenehmigungen entstehen können.
Anschließend erläutert er den Aufbau des Jahresabschlusses, dessen Bestandteile und Anlagen. Weiter stellt er die einzelnen Positionen der Jahresabschlüsse mit einem Vergleich der Haushaltsjahre 2011 und 2012 und einer Differenzierung zwischen Ergebnis- und Finanzrechnung dar. Beim Jahresabschluss 2012 ist auffällig dass die Ergebnisrechnung durch eine hohe Sonderauflösung von Sonderposten und einer noch höheren Sonderabschreibung geprägt ist, die maßgeblichen Einfluss auf das negative Ergebnis haben. Der Grund dafür ist eine Baumaßnahme die investiv geplant war (wegen hoher Förderung), aber die Merkmale einer typischen Investition (Herstellung, Erweiterung, wesentliche Verbesserung) nicht erfüllt und deswegen eine Wertberichtigung durch eine Sonderauflösung bzw. Sonderabschreibung erforderlich war*.
Nachdem die Ergebnis- und Finanzrechnungspositionen vorgetragen wurden, folgen von Herrn Borchardt Erläuterungen zu den Bilanzen der Jahre 2011 und 2012 und zu den Rücklagen. Die Bilanzsumme und das Eigenkapital hat sich 2012 gegenüber 2011 gemindert, die liquiden Mittel haben sich aber von 2011 auf 2012 erhöht.
Anschließend erfolgt noch der Hinweis, dass von der Schulverbandsversammlung auch Beschlüsse zur Behandlung der Jahresergebnisse zu fassen sind. Die vorgeschlagene Behandlung ist dem Grunde nach aber alternativlos.
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass von der Verwaltung geplant ist, bis zum Frühjahr 2019 die noch ausstehenden Jahresabschlüsse fertig zu stellen. Da sich eine übersichtliche Darstellung/Erläuterung von mehr als zwei Jahresabschlüssen gleichzeitig als schwierig darstellt, kommen die Ausschussmitglieder darin überein, maximal zwei Jahresabschlüsse in einer Sitzung zu prüfen.
*Hinweis der Verwaltung
Aufwendungen für Sanierung, Modernisierung und Erneuerung gelten nach § 41 Abs. 3 GemHVO-Doppik als Investitionen, wenn dafür Zuschüsse, Zuweisungen oder zinsgünstige Darlehen von Körperschaften oder Förderbanken gewährt werden oder wenn dafür Beiträge erhoben werden. Diese Regelung soll den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, für entsprechende Maßnahmen Kredite aufnehmen zu können, auch wenn es sich dabei eigentlich um keine Investitionen handelt. In dem Fall sind aber außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wenn sich dadurch eine Überbewertung des Vermögensgegenstandes ergibt.
Abschließend erfolgt der Hinweis, dass heute von Mitgliedern des Finanzausschusses (Frau Dr. Klüver und Herr Petersdorff) eine Prüfung der Kassenbelege der Haushaltsjahre 2011 und 2012 vorgenommen wurde. Besondere Feststellungen oder Beanstandungen wurden dabei nicht getroffen und danach wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 geprüft und empfiehlt der Schulverbandsversammlung, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 in der vorliegenden Form zu beschließen.
b) Der Finanzausschuss empfiehlt der Schulverbandsversammlung, den Ausgleich des Jahresfehlbetrages von 66.297,34 EUR durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage zu beschließen.
.
Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0