Amt Bornhöved
 

Auszug - Erneuerung der Regenwasserleitung in der Straße zum Moorberg (2. Bauabschnitt)  

20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
VO/2018/080/03GV Erneuerung der Regenwasserleitung in der Straße zum Moorberg (2. Bauabschnitt)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes wird vom Protokollführer eine Tischvorlage verteilt. Zu der Vorlage wird vom Bürgermeister angemerkt, dass die Regenwasserleitung nicht auf einer Länge von ca. 50 m sondern von ca. 80 m zu sanieren ist. Entweder ist die Länge unrichtig angegeben, oder die entstehenden Gesamtkosten von ca. 18.000 EUR sind zu niedrig geschätzt.

Auf Nachfrage wird vom Bürgermeister mitgeteilt, dass der I. Bauabschnitt der Regenwasserleitungserneuerung mit etwas über 16.000 EUR geplant war, aber etwas über 22.000 EUR gekostet hat. Die Kostensteigerung ist durch nicht geplante Zusatzarbeiten entstanden.

Da die die Diskrepanz zu der Entfernungsangabe (50 oder 80 m) in der Sitzung nicht aufgekärt werden kann, die Maßnahme im Haushalt 2018 aber geplant und nach Überzeugung der Anwesenden auch notwendig ist, wird anschließend über folgenden Antrag abgestimmt:
 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Entwässerungsleitung sowie den Schacht S im Bereich Zum Moorberg auf der geplantennge zu erneuern. Die vorhandenen Straßeneinläufe sind mit neuen Anschlussleitungen an die zu erneuernde RW-Leitung DN 250 anzuschließen. Die Leistungen sind auszuschreiben, wenn die für diese Maßnahme eingeplanten Haushaltsmittel von maximal 20.000 EUR auskömmlich sind und der Auftrag ist anschließend an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Aufträge zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Hinweis der Verwaltung

Nach Mitteilung der Bauabteilung ist die Entfernung nicht richtig angegeben. Die Kostenschätzung von ca. 18.000 EUR beruht auf den entstandenen Kosten für den I. Bauabschnitt (vergleichbarer Aufwand) und müsste die Kostenschätzung für die Maßnahme auskömmlich sein.