Amt Bornhöved
 

Auszug - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - Einleitungsbeschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB)  

24. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 01.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2017/461/10GV Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - Einleitungsbeschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:10/623.2/Einleitungsbeschluss
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

 

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass aufgrund des Ankündigungserlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein IV 51  vom 25.10.2017 die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ortszentrum“ der Gemeinde Trappenkamp durch den Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein vom 30.11.2017 in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ 2017 aufgenommen wurde.

 

Die Gemeinde hat vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, um hinreichende Beurteilungsunterlagen zu erlangen

141 Abs. 1 BauGB).  Die Gemeinde leitet die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung ein. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Der Beschluss enthält neben der Umgrenzung des Untersuchungsbereichs auch einen Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB. Insbesondere sind danach Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks oder Berechtigte  sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde Trappenkamp oder ihren Beauftragten umfassend Auskünfte über Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit einer Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

 

Das von der Gemeindevertretung beschlossene Untersuchungsgebiet bedarf im Rahmen der Städtebauförderrichtlinien auch der Zustimmung durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration. Eine Abstimmung des in dem anliegenden Lageplan umgrenzten Untersuchungsgebietes mit dem Ministerium hat im Vorwege bereits stattgefunden.

 

Im Zusammenhang mit den vorbereitenden Untersuchungen (VU) und der Erstellung des für die Gebietsfestlegung erforderlichen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes  (IEK) sind Gutachterleistungen erforderlich, die zusammen ausgeschrieben werden sollten.

 

Es ist aus zeitlichen Gründen zu empfehlen, bereits zusammen mit dem Beschluss über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen auch den Beschluss über die Beauftragung zur Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der Voruntersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zu fassen.

 

Die Amtsverwaltung empfiehlt, die Preisumfrage für die vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept auf Grundlage des vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration bereit gestellten Musters durchzuführen Üblicherweise werden folgende Auswahlkriterien für die Vergabeentscheidung genannt:

 

1.Leistungsfähigkeit und Erfahrungen (Erfahrungen mit ähnlichen Aufgaben, fachliche Qualität, Größe des Büros),

2.Moderations- und Vortragsfähigkeiten (zu prüfen im Gespräch über das Angebot mit dem Gutachterbüro),

3.Leistungsbild/Auftragskonzept/Vorgehensweise und

4.Preis/Honorar/Bearbeitungszeit.

In vergleichbaren Projekten wurden nach Rücksprache mit dem Ministerium die Gewichtungen bei den Punkten 1. und 2. zwischen 10% und 30% sowie die Gewichtungen bei den Punkten 3. und 4. zwischen 20% und 40% festgelegt.

 

Die weitere Beratung ergibt, dass für die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB das in dem vorliegenden Lageplan umgrenzte Gebiet einbezogen werden soll.

 

Folgender Beschluss wird als Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung zur Abstimmung gestellt:


 

 


 

1. r den in dem vorliegenden Lageplan räumlich umgrenzten Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Trappenkamp wird zur Vorbereitung der Sanierung der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB  beschlossen. 

 

2. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. In dem Beschluss ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

3. Mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Ausschreibung soll in Anlehnung an den vorliegenden Mustertext durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Amtsverwaltung die Auswahlkriterien zur Bewertung der eingegangenen Angebote festzulegen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erforderlichen Gutachten zu beauftragen. Er hat darüber regelmäßig in der Gemeindevertretung zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0