Amt Bornhöved
 

Auszug - 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gönnebek für das Gebiet der Gärtnersiedlung hier: Aufstellungsbeschluss   

9. Sitzung des Bau-, Planungs- und Wegeausschusses der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 9
Gremium: Bau-, Planungs- und Wegeausschuss der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:15 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
VO/2017/467/04GV 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gönnebek für das Gebiet der Gärtnersiedlung
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/04/621.3_5
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bull weist darauf hin, dass die in der Beschlussvorlage abgebildete Karte betreffend seiner Grundstücksfläche nicht vollständig eingezeichnet ist.

Der Ausschussvorsitzende trägt nach dieser Wortmeldung den Sachverhalt vor und berichtet, dass bereits mehrere  Eigentümertreffen in der Gärtnersiedlung stattgefunden haben. Hintergrund für den Wunsch auf Änderung des Flächennutzungplanes ist ein Interesse an der ca. 3,5 ha großen Fläche, die zukünftig nicht für den Gartenbau genutzt werden soll und gleichzeitig den Erhalt der Gärtnersiedlung sichern soll. 

Bei den Gesprächen mit den Eigentümern ist deutlich geworden, dass nicht alle Eigentümer die Änderung in beabsichtigter Form für sinnvoll erachten.

Herr Hamann spricht sich für eine Änderung des Flächennutzungsplanes aus, da die Gemeinde zukunftsorientiert handeln sollte und ein solches Verfahren neue Möglichkeiten für die angesiedelten Betriebe eröffnen würde.

Nach ausführlicher Diskussion wird nachfolgender Beschluss gefasst.     
 

 


  
 

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Planungs- und Wegeausschuss der Gemeinde Gönnebek empfiehlt der Gemeindevertretung:

1.   Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet „rtnersiedlung“ die      5. Änderung aufgestellt.

Mit der Planung soll für den derzeit als Sondergebiet „Gartenbau“ dargestellten Bereich eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten planungsrechtlich vorbereitet werden.

 

Dabei soll es sich vorrangig um Nutzungen aus dem primären Wirtschaftssektor (Urproduktion) handeln, die der Erzeugung, Verarbeitung und dem Vertrieb (Großhandel) von Produkten aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Fischzucht dienen.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt umgrenzt:

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das  Büro Gosch-Schreyer-Partner GSP Ingenieurgesellschaft mbH in Bad Oldesloe beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren notwendigen Aufträge zu erteilen. Dies gilt auch für etwaige Gutachten, die aus dem Verfahren heraus notwendig werden. Eine dadurch entstehende Haushaltsüberschreitung gilt als genehmigt. Der Bürgermeister hat regelmäßig in der Gemeindevertretung zu berichten. 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 2 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1