Auszug - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - Einleitungsbeschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende stellt zu Beginn die Karte mit dem geplanten Sanierungsgebiet vor und fragt Änderungswünsche zum Sanierungsgebiet ab.
Da Änderungen zu diesem Zeitpunkt nicht für nötig erachtet werden, wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt
Beschlussvorschlag:
1. Für den in dem anliegenden Lageplan räumlich umgrenzten Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Bornhöved wird zur Vorbereitung der Sanierung der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen.
2. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist
ortsüblich bekanntzumachen. In dem Beschluss ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
3. Mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Ausschreibung soll in Anlehnung an den vorliegenden Mustertext durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Amtsverwaltung die Auswahlkriterien zur Bewertung der eingegangenen Angebote festzulegen.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrieten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erforderlichen Gutachten zu beauftragen. Er hat darüber regelmäßig in der Gemeindevertretung zu berichten.
Abstimmungsergebnis dafür:5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0