Amt Bornhöved
 

Auszug - 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 hier: Aufstellungsbeschluss   

22. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 29.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2017/402/02GV 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/621.3_5
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Czierlinski informiert über das Erweiterungsvorhaben der Firma Lüdemann & Zankel, einschließlich der technischen Gestaltung der Baumaßnahmen. Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, müssen durch die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Das Autohaus ist bereit, die entstehenden Kosten zu tragen.

 

Nach einer vierminütigen Unterbrechung der Sitzung für Rückfragen durch Zuhörer wird folgender Antrag als Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung zur Abstimmung gestellt.  
 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, die 5. Änderung aufgestellt.

 

Ziel der Planung ist es, die bestehenden Nutzungen durch planerische Darstellungen im Flächennutzungsplan und rechtsverbindlichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu sichern und betriebsbedingte Erweiterungen zu ermöglichen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved durch die Antragstellerin direkt beauftragt.

 

Die Übernahme sämtlicher mit der Planung zusammenhängenden Kosten ist durch eine entsprechende, mit der Antragstellerin noch zu schließende, Vereinbarung zu sichern. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden.

 

6. Geltungsbereich der Planung:

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1