Auszug - Satzung über die Abweichung von Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Bornhöved für die Straße "Silgen Bargen"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Groth und Herr Schwarz erklären sich für befangen und verlassen den Sitzungsraum.
Herr Dockwarder übernimmt als 1. Stellvertretender Bürgermeister den Vorsitz.
Er erläutert ausführlich den Sachverhalt sowie die Empfehlungen des Bau- und des Finanzausschusses.
Herr Hans-Georg Kruse schlägt vor, auch diese Vorlage zurückzustellen, bis das Land Schleswig-Holstein einen Beschluss zur Finanzierung von Straßenbaubeiträgen gefasst hat.
Herr Dockwarder erklärt daraufhin, dass dann bei einem Ausbau der Straße die vollen Erschließungskosten zu tragen wären, da ein Teil der Straße „Silgen Bargen“ als nicht erschlossen deklariert wäre.
Herr Bein merkt an, dass hier zwingend eine Gleichbehandlung zu gleichgelagerten Fällen geben muss. Hierüber würde im entsprechenden Einzelfall beraten.
Die Anwesenden sind sich darüber einig, dass die Satzung am 01.12.2017 in Kraft treten soll.
Sodann verliest Herr Dockwarder den Beschlussvorschlag und lässt über diesen abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Satzung über die Abweichung von Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Bornhöved für die Straße „Silgen Bargen“. Die Satzung soll am 01.12.2017 in Kraft treten.
Abstimmungsergebnis dafür: 11 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 4
Nach erfolgter Beratung und Abstimmungen, nehmen Gemeindevertreter Groth und Bürgermeister Schwarz wieder an der Sitzung teil.
Herr Bürgermeister Schwarz übernimmt wieder den Vorsitz.