Amt Bornhöved
 

Auszug - Vorbereitung Haushalt 2018  

6. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 19.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:06 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
VO/2017/336/03GV Vorbereitung Haushalt 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird darauf verzichtet, die Einzelpositionen der Ergebnis- und Finanzrechnung anzusehen, weil sich diese aus den vorliegenden Haushaltspositionen ergeben und werden stattdessen die einzelnen Haushaltspositionen mit nachstehend aufgeführten Änderungen besprochen:

 

PSK

Änderung

Betrag neu

Begründung

122010.

5271000

-2.500

0

Da regelmäßig bestattungspflichtige Personen vorhanden sind, ist ein Vorsorgebetrag entbehrlich (APL können durch Mehrerträge gedeckt werden)

126000.

5317000

0

400

Die Zuwendung erfolgt an den Förderverein der Feuerwehr und nicht an die Kameradschaftskasse

533000.

5221000

-2.000

3.000

Es wird im Wesentlichen nur eine Hydrantenreparatur erwartet.

541000.

5221000

-30.000

30.000

Umfangreiche Unterhaltungsarbeiten im Bereich Waldfrieden, Paulsruh sollen unterbleiben

573010.

5211000

-2.000

3.000

Ein geringerer Betrag wird für auskömmlich gehalten, da für Mobiliar im Tresenbereich auch investive Mittel eingeplant sind.

611000.

4011000

300

7.700

Wegen der Erhöhung des Hebesatzes um 10%-Punkte ergibt sich ein etwas höherer Betrag.

611000.

4012000

600

19.700

Wegen der Erhöhung des Hebesatzes um 10%-Punkte ergibt sich ein etwas höherer Betrag.

 

Bei der Durchsicht der Haushaltspositionen wird auch mitgeteilt, dass der in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung angesprochene Neubau eines Gehweges außerhalb der geschlossenen Orttschaft nach einer groben Schätzung vermutlich mindestens 70.000 EUR kosten würde. Dagegen wird eingewendet, dass diese Kostenschätzung von einer zu komplizierten Ausführung ausgeht und es auch sehr viel kostengünstigere Varianten geben wird. In der weiteren Diskussion wird auch angeführt, dass der Gehweg auf fremden Grund errichtet werden müsste (Einverständnis Eigentümer, grundbuchliche Sicherung o. ä.). Nach Erkenntnissen des Bürgermeisters ist es nach den derzeitigen Umständen eher wahrscheinlich, dass dieses Einvernehmen nicht erteilt wird.

 

Vom Protokollführer wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Grundsteuern die Nivellierungssätze des kommunalen Finanzausgleichs unterschreiten. Dazu wird mitgeteilt, dass die Gemeinde sich bewusst auf niedrige Grundsteuerhebesätze verständigt hat, weil die Einwohner durch den Kiesabbau und die Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Nach Erläuterungen zu den Nivellierungssätzen und der Erkenntnis dass eine Hebesatzerhöhung von 20 %-Punkten für die allermeisten Betroffenen nur geringe Auswirkungen hat (Mehraufkommen bei Grundsteuer B insgesamt rd. 1.200 EUR) wird sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Grundsteuer A und B um jeweils 10%-Punkte auf 330 % zu erhöhen (dieses entspricht einer Erhöhung um 3,13 %).

 

Nach der ausführlichen Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Haushalt 2018 mit den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu beschließen und eine entsprechende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zu erlassen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Hinweis der Verwaltung:

Durch die besprochenen Änderungen verbessert sich das Ergebnis um 37.400 EUR.

Die zu berücksichtigenden Abschreibungen durch die geplanten Investitionen 2017 verschlechtern das Ergebnis aber um 1.300 EUR. Im Saldo verbessert sich das Ergebnis somit um 36.100 EUR (Fehlbetrag 2017 = 89.000 EUR, Finanzmittelabfluss 2017 = 75.200 EUR). Ob sich noch Änderungen bei der Amts- und Schulverbandsumlage ergeben ist derzeit nicht bekannt.