Auszug - Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Griese trägt vor:
Nach § 95 d Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) dürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen nur geleistet werden wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Der Bürgermeister kann bei unerheblichen Beträgen (nach § 5 der Haushaltssatzung bis 1.500 € im Einzelfall (d. h. je Produktsachkonto bzw. je Deckungskreis) die Zustimmung erteilen und ordnet der Bürgermeister nach § 50 Abs. 3 GO dringende Maßnahmen (Eilentscheidungen) für die Gemeindevertretung an.
Der Bürgermeister hat jedoch über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und Eilentscheidungen der Gemeindevertretung zu berichten.
Aufgrund vorstehenden Sachverhalts erfolgt nachfolgend der Bericht über die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und wird die Genehmigung für die Beträge über 1.500 € beantragt.
Beschluss:
Die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 1.000 € je Produktsachkonto der beigefügten Auflistung werden zur Kenntnis genommen und die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 1.000 € werden genehmigt (Gesamtsumme der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen = 12.621,97 €).
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0