Auszug - Benennung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2017
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt:
Die kommunalen Wirtschaftsbetriebe unterliegen gemäß §10 des Kommunalprüfungs-gesetzes der Jahresabschlussprüfung. Gemäß Eigenvertriebsverordnung benennt die Gemeindevertretung den Wirtschaftsprüfer dem Landrat des Kreises Segeberg, der Kommunalaufsicht. Die Kommunalaufsicht beauftragt den Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung für das Jahr 2017.
Die Firma EHLER ERMER & PARTNER führte die Prüfung für das Geschäftsjahr 2016 bei den Gemeindewerken durch.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit und der Aufstellung des Prüfungsberichtes gibt es von Seiten der Gemeindewerke keine Beanstandungen.
Die Verwaltung möchte der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg die Firma EHLER ERMER & PARTNER als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 vorschlagen.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Firma
EHLER ERMER & PARTNER
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte
Kronprinzenstraße 1
24768 Rendsburg
als Wirtschaftsprüfer für die Wirtschaftsprüfung der Gemeindewerke für das Geschäftsjahr 2017.
Abstimmungsergebnisdafür: 7dagegen: 0Stimmenthaltung: 0