Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Schmalensee für das Gebiet "Südlich Belauer Straße, Haus-Nr. 41, 41 a - 41 f"  

20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 25.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
VO/2017/229/05GV Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Schmalensee für das Gebiet "Südlich Belauer Straße, Haus-Nr. 41, 41 a - 41 f"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/05/621.41-5_1
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Cuwie berichtet, dass im Bau-Wege-Planung-Umwelt Ausschuss bzgl. der Änderung des B-Plans ausführlich beraten und diskutiert wurde. Die Mitglieder des Bau-Wege-Planung-Umwelt Ausschusses haben sich dafür ausgesprochen, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2014 noch nicht aufgehoben wird. Außerdem sollen die Wohneinheiten und die Flächen für Nebenanlagen nicht erhöht werden.

 


 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2014 noch nicht aufgehoben wird und die Erhöhung der Wohneinheiten und der Flächen für die Nebenanlagen nicht erfolgt. Weiter beschließt die Gemeindevertretung, dass für das Gebiet „dlich Belauer Straße, Haus Nr. 41, 41 a 41 f die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 aufgestellt wird. Ziel der Planung ist eine Anpassung von Festsetzungen zur Sicherung des Bestandes, insbesondere durch

 

- Erhöhung der max. Grundfläche

- Erhöhung der max. Firsthöhe.

 

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3.  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die

 

Planungsabteilung des Kreises Segeberg

 

beauftragt werden.

4.  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und  die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und               Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen  Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll im Rahmen einer               Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

6.  Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Antragsteller eine vertragliche Regelung über  die vollständige Übernahme aller anfallenden Kosten für die Planung und die Durch-              hrung des Verfahrens zu treffen. Die Planungsleistungen dürfen erst nach Abschluss               der Vereinbarung und nach Vorlage einer Sicherheitsleistung in Höhe der voraussicht-              lichen Planungskosten beauftragt werden.

Die erforderlichen Finanzmittel für die Planung werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch die Erstattung des Antragstellers in gleicher Höhe gesichert.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür:  7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1