Auszug - Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Schmalensee für das Gebiet "Südlich Belauer Straße, Haus-Nr. 41, 41 a - 41 f"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Cuwie berichtet, dass im Bau-Wege-Planung-Umwelt Ausschuss bzgl. der Änderung des B-Plans ausführlich beraten und diskutiert wurde. Die Mitglieder des Bau-Wege-Planung-Umwelt Ausschusses haben sich dafür ausgesprochen, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2014 noch nicht aufgehoben wird. Außerdem sollen die Wohneinheiten und die Flächen für Nebenanlagen nicht erhöht werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2014 noch nicht aufgehoben wird und die Erhöhung der Wohneinheiten und der Flächen für die Nebenanlagen nicht erfolgt. Weiter beschließt die Gemeindevertretung, dass für das Gebiet „Südlich Belauer Straße, Haus Nr. 41, 41 a – 41 f die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 aufgestellt wird. Ziel der Planung ist eine Anpassung von Festsetzungen zur Sicherung des Bestandes, insbesondere durch
- Erhöhung der max. Grundfläche
- Erhöhung der max. Firsthöhe.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die
Planungsabteilung des Kreises Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Antragsteller eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme aller anfallenden Kosten für die Planung und die Durch- führung des Verfahrens zu treffen. Die Planungsleistungen dürfen erst nach Abschluss der Vereinbarung und nach Vorlage einer Sicherheitsleistung in Höhe der voraussicht- lichen Planungskosten beauftragt werden.
Die erforderlichen Finanzmittel für die Planung werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch die Erstattung des Antragstellers in gleicher Höhe gesichert.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1