Auszug - Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
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Wortprotokoll |
Der Amtsvorsteher stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt den im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt.
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Wortprotokoll |
Der Amtsvorsteher stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt den im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt.