Auszug - Beratung und Aktualisierung über die Aufstellung einer Straßenreinigungssatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Änderung der Straßenreinigungssatzung wurde im Mai neu beschlossen, konnte aber noch nicht zur Rechtskraft gebracht werden, da zunächst der § 3 Abs. 1 zu korrigieren ist (siehe Beschlussvorlage).
Der Gemeindedezernent teilt mit, dass es in der Gemeinde öffentliche Straßen bzw. Wege gibt, die zu schmal sind, als das die Bauhofmitarbeiter dort ohne Probleme mit einem Reinigungsfahrzeug durchkommen. Er könne sich daher vorstellen, dass doch eine Straßenliste erstellt wird, in der nur entsprechend breite Straßen aufgeführt sind.
Vor einer Änderung des Entwurfs der Straßenreinigungssatzung ist dieser Punkt zunächst zu prüfen.
Der Bürgermeister gibt den Tagesordnungspunkt insoweit nicht zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die am 11.05.2017 von der Gemeindevertretung beschlossene Straßenreinigungssatzung
wird insoweit geändert, dass § 3 Nr 1 folgenden Wortlaut erhält:
Die Gemeinde Trappenkamp betreibt die Reinigung der dem öffentichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Kreisstraßen jedoch nur innerhalb der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigungspflicht nicht nach § 4 den Eigentümern der aniegenden Grundstücke übertragen wird.
Die übrigen Bestimmungen der am 11.05.2017 beschlossenen Straßenreinigungssatzung bleiben unverändert bestehen.
Abstimmungsergebnisdafür:dagegen: 0Stimmenthaltung: 0