Amt Bornhöved
 

Auszug - Erweiterungsbaumaßnahme an der AWO-Kindertagesstätte Pusteblume hier: Genehmigung der Planungsentwürfe und ggf. weitere Beschlüsse  

27. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2017/155/10GV Erweiterungsbaumaßnahme an der AWO-Kindertagesstätte Pusteblume
hier: Genehmigung der Planungsentwürfe und ggf. weitere Beschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3
Federführend:21-3 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Im Vorwege zu dieser Sitzung wurden den GemeindevertreterInnen durch das Architektenbüro Feddersen Planunterlagen für eine mögliche Erweiterungsbaumaßnahme der AWO-KiTa „Pusteblume“ übergeben. Die Planunterlagen sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Feddersen vom Architektenbüro Feddersen erläutert in der Sitzung die an einer Stellwand angebrachten und für jedermann einsehbaren Planungsentwürfe zur Schaffung dreier Gruppenräume, eines Schlaf- sowie eines Essraumes. Baubeginn könnte dieses Jahr im Spätsommer sein. Für die reine Bauphase ist mindestens ein Jahr einzuplanen, sodass mit der Fertigstellung ab Spätsommer 2018 gerechnet werden kann.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass in der Gemeinde Trappenkamp Bedarf an Kindergartenplätzen besteht. Mit der Erweiterung des Kindergartens werden weitere 35 Kindergartenplätze geschaffen.

 

Der allen GemeindevertreterInnen vorliegende Beschlussvorschlag entspricht der Beschlussempfehlung des Bauausschusses aus seiner Sitzung vom 18.05.2017 und wird zur Abstimmung gegeben.
 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung genehmigt den Abschluss des Architektenvertrages mit dem Arcitekten F. aus. T. Die Ausführung der Baumaßnahme soll auf Grundlage der vorgelegten Planungsentwürfe erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die dafür erforderlichen Aufträge nach durchgeführter Ausschreibung an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

 

 


Abstimmungsergebnisdafür: 11dagegen: 0Stimmenthaltung: 5

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017 07 06 zu TOP 7__Erweiterung AWO KiGa (1163 KB)