Auszug - Verjährung von Schulkostenbeiträgen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemäß der Empfehlung aus dem Finanzausschuss, sollte zunächst die Kommunalaufsichtsbehörde gebeten werden, eine Stellungnahme zur Rechtslage abzugeben. Anschließend ist die Angelegenheit dem Finanzausschuss erneut zur Vorberatung vorzulegen, der dann eine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung abgeben wird. Der Stadt Bad Segeberg ist eine Zwischennachricht zu erteilen.
Der Bürgermeister schließt sich dieser Empfehlung an und weist auf die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Segeberg hin.
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis und spricht sich dafür aus, dass
- zunächst eine Stellungnahme zur Rechtslage von der Kommunalaufsicht eingeholt wird
- sobald die Stellungnahme vorliegt, eine Vorberatung im Finanzauschuss erfolgt
- der Stadt Bad SE eine Zwischennachricht zu erteilen ist
Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
Beschlussvorschlag:
Gem. § 214 BGB ist die Gemeinde Trappenkamp nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung der nachgeforderten Schulkostenbeiträge für das Jahr 2012 in Höhe von 25.368 € zu verweigern.
Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Trappenkamp über keinen ausgeglichenen Haushalt verfügt und insbesondere als Fehlbetragsgemeinde nach dem Erlass zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten zuletzt vom 15.08.2016 gehalten ist, Aufwendungen zu beschränken und Ertragsquellen auszuschöpfen.
Es wird empfohlen, die Einrede der Verjährung geltend zu machen.
Abstimmungsergebnisdafür:dagegen: 0Stimmenthaltung: 0