Amt Bornhöved
 

Auszug - Verjährung von Schulkostenbeiträgen  

27. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 23
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Do, 06.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2017/207/10GV Verjährung von Schulkostenbeiträgen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:1. Johanna Kegel-Maier
2. Petra Niels
3. Thomas Kech
Aktenzeichen:11-1
Federführend:11-1 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß der Empfehlung aus dem Finanzausschuss, sollte zunächst die Kommunalaufsichtsbehörde gebeten werden, eine Stellungnahme zur Rechtslage abzugeben. Anschließend ist die Angelegenheit dem Finanzausschuss erneut zur Vorberatung vorzulegen, der dann eine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung abgeben wird. Der Stadt Bad Segeberg ist eine Zwischennachricht zu erteilen.

 

Der Bürgermeister schließt sich dieser Empfehlung an und weist auf die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Segeberg hin.

 

Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis und spricht sich dafür aus, dass

-          zunächst eine Stellungnahme zur Rechtslage von der Kommunalaufsicht eingeholt wird

-          sobald die Stellungnahme vorliegt, eine Vorberatung im Finanzauschuss erfolgt

-          der Stadt Bad SE eine Zwischennachricht zu erteilen ist

 

Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
 

 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

Gem. § 214 BGB ist die Gemeinde Trappenkamp nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung der nachgeforderten Schulkostenbeiträge für das Jahr 2012 in Höhe von 25.368 € zu verweigern.

Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Trappenkamp über keinen ausgeglichenen Haushalt verfügt und insbesondere als Fehlbetragsgemeinde nach dem Erlass zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten zuletzt vom 15.08.2016 gehalten ist, Aufwendungen zu beschränken und Ertragsquellen auszuschöpfen.

 

Es wird empfohlen, die Einrede der Verjährung geltend zu machen.

 

 

 


Abstimmungsergebnisdafür:dagegen: 0Stimmenthaltung: 0