Amt Bornhöved
 

Auszug - Änderung der Straßenbaubeitragssatzung  

18. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 03.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2017/189/10GV Änderung der Straßenbaubeitragssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen KechAktenzeichen:21-1.1
Federführend:21-1.1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende trägt vor, dass eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes erfolgt ist und der Zeitraum für die Verrentung von Straßenausbaubeiträgen von 10 auf 20 Jahre erhöht wurde. Mit der Änderung der gemeindlichen Satzung soll dieser Gesetzesänderung Rechnung getragen werden. Weiter soll eine relativ niedrige, gleichbleibende Verzinsung der verrenteten Beiträge erfolgen und wird deshalb ein Zinssatz von 1,5 % über dem Basiszins festgelegt. Auf den Hinweis des Protokollführers dass die Formulierung in der Beschlussvorlage eine jährliche Überprüfung bzw. Anpassung auf den Basiszins der künftigen Jahre beinhaltet, entwickelt sich eine Aussprache darüber, ob dieses auch gewollt ist. In der Diskussion setzt sich die Auffassung durch, dass die Gemeinde bei Finanzierung der jeweiligen Straßenbaumaßnahme ein künftiges Zinsrisko weitgehend minimieren kann, indem Darlehen mit langen Zinsbindungen aufgenommen werden. Dieses soll auch für die verrenteten Ausbaubeiträge gelten und sollen deshalb die Zinsen dafür für die gesamte Laufzeit nach dem Basiszins am Anfang des Jahres des Vertragsschlusses bemessen werden und über die Laufzeit keine Anpassung erfolgen.

Nach der Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:

 


  
 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitrags-satzung) gemäß des beigefügten Entwurfs zu beschließen. Abweichend vom Entwurf erhält § 11 Absatz 2 Satz 5 folgende Fassung:

 

Der jeweilige Restbetrag ist mit 1,5 vom Hundert über dem zu Beginn des Jahres, in der die Verrentung vereinbart wird, geltenden Basiszinssatzes nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchses gleichbleibend jährlich zu verzinsen.“

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0