Amt Bornhöved
 

Auszug - Bereitstellung von Kopiergeräten  

18.Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 11
Gremium: Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:34 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2017/147/09SV Bereitstellung von Kopiergeräten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra Willhöft
Federführend:10-1 Hauptverwaltung / Bearbeiter/-in: Willhöft, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Finanzausschussvorsitzende Frau Dr. Klüver berichtet, dass

 

  • der bestehende Vertrag zu den in der Sventana-Schule Grund- und Gemeinschaftsschule Bornhöved bereitgestellten vier Kopiergeräten am 30.06.2017 ausläuft,
  • die Laufzeit des bestehenden Vertrages um vier Monate bis zum 31.10.2017 verlängert wurde.

 

Alternativ zum Abschluss eines neuen Mietvertrages wurde auch der Kauf von Kopiergeräten hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit geprüft. Die Anmietung stellt sich nicht nur kostengünstiger, sondern - insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung, Reparaturen bzw. Risikoumkehrung bei Schäden/Reparaturen - über die Jahre als wirtschaftlicher dar.

 

Da der Abschluss eines neuen Mietvertrages mit einer Laufzeit von 5 Jahren die Auftragsbefugnis des Schulverbandsvorstehers überschreitet, muss die Auftragsvergabe durch die Schulverbandsversammlung beschlossen werden.
 

 


Beschluss:

 

  1. Der Schulverbandsvorsteher wird ermächtigt, bei Überschreiten der entsprechenden Wertgrenzen ein Ausschreibungsverfahren für die Bereitstellung von Kopiergeräten in erforderlicher Anzahl für die Sventana Grundschule und die Sventana Gemeinschaftsschule durchzuführen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
  2. Haushaltsmittel sind in 2017 eingeplant. Bei Überschreiten des Haushaltsansatzes sind Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Schulverbandsvorsteher wird ermächtigt, den erforderlichen Wartungsvertrag abzuschließen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1