Auszug - I. Nachtragssatzung 2017
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Finanzausschussvorsitzende Frau Dr. Klüver erläutert, dass der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 95 b Abs. 2 Nr. 3 Gemeindeordnung aufgrund der Sanierung von Sanitärräumen (Mädchen-WC im Grundschulbereich, Jungen-WC im Gemeinschaftsschulbereich und Duschen + WCs in der Turnhalle) erforderlich ist.
Der Schulverband Sventana Bornhöved ist für die vom Bauausschuss vorgeschlagene Maßnahme mit einer Förderquote von 75 % (Höchstbetrag der Zuwendung = 80.000 EUR) antragberechtigt. Der Förderantrag ist vor Ende der Antragsfrist am 30.06.2017gestellt.
Frau Dr. Klüver schlägt vor, die Investitionsumlage nicht um den Betrag von 33.800 € zu erhöhen, sondern stattdessen die Kreditermächtigung entsprechend anzuheben. Vor einer Kreditaufnahme würde noch ein Vergleich der tatsächlichen investiven Ein- und Auszahlungen sowie ein Abgleich des Finanzmittelbestandes des Schulverbandes erfolgen.
Es sind keine zusätzlich Zins- oder Tilgungsleistungen eingeplant.
Sie informiert, dass in zwei Fällen Widersprüche gegen die Festsetzung der Schulverbandsumlage für das Haushaltsjahr 2017 eingegangen sind.
Darüber hinaus berichtet sie, dass die Beschaffung der fehlenden Klassenschränke noch in diesem Jahr erfolgt. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind an anderer Stelle einzusparen und sind im I. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2017 nicht zusätzlich eingeplant.
Beschluss:
Die Schulverbandsversammlung beschließt, die als Anlage beigefügte I. Nachtragssatzung mit I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017.
Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0