Auszug - Bericht des Bürgermeisters
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Wortprotokoll |
Der Bürgermeister verliest seinen Bericht:
Die Bauarbeiten unter der Brücke haben begonnen. Die Kommunikation mit dem LBV ist sehr schwierig und wenn dann sehr kurzfristig. Der Umbau der Wasserleitung in Richtung Gönnebek wird im Rahmen dieser Maßnahme stattfinden und ist für die übernächste Woche geplant.
Die Fa. Lidl hat den Bauantrag zum Umbau der Videothek zurückgezogen.
Im Wasserwerk haben wir die Pumpe ausgetauscht und neu angebunden. Im Rahmen der Arbeiten haben wir den kleinen Reinwasserbehälter geöffnet und in Augenschein genommen. Zurzeit haben wir mit Bakterien in diesem Reinwasserbehälter zu kämpfen. Versuchen diese aber durch Spülen zu beseitigen. Zurzeit wird auch der Brunnen 4 turnusmäßig mit der Kamera befahren und saniert.
Die Klagen gegen Belau und Ruhwinkel (i.S. KiGa), könnten Probleme bereiten.
Hier ist ein Anwalt eingeschaltet und es gibt dort ein Gespräch, Anfang des nächsten Monats.
Es gibt eine Klage eines Anliegers bei der Straße „Zu den Wurthen“
Mit dem Personalrat gab es am heutigen Tage ein Mediationsgespräch.
Teilnehmer waren: ein Richter vom Verwaltungsgericht, der Personalratsvorsitzende Herr Meixner, Herr Lodeiro, Herr Dockwarder, der Anwalt des Personalrats und der Bürgermeister.
Der leitende Verwaltungsbeamte ist krank und fällt für längere Zeit aus.
Wir haben heute noch das Thema „Städtebausanierung“ auf der Tagesordnung.
Es bestehen gute Chancen an dem Verfahren teilzunehmen, wir sollten aber nochmal darüber sprechen.
Thema „Verkehrszählung an den Ortseingängen“
Im Ergebnis sind die auftretenden Schwerverkehre im Ort innergemeindlich erzeugte Fuhrverkehre der im Gemeindegebiet und den Nachbargemeinden angesiedelten Gewerbebetriebe und entsprechen somit dem Regelfall gewerblich geprägter Regionen.
Ein Ausweichverkehr durch das Gemeindegebiet Bornhöved mit dem Ziel der Mauteinsprarung auf der A 21 wird ausgeschlossen.
Erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz im Sinne des § 45 Abs. 9 S. 5 StVO hervorgerufen worden sind, sind demnach nicht gegeben. Die Voraussetzungen für die erleichterte Anordnung von Beschränkungen oder Verboten des fließenden verkehrs zur Beseitigung oder Abmilderung derartiger Auswirkungen liegen somit in Bornhöved nicht vor.