Amt Bornhöved
 

Auszug - Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabenplan 2017 der Freiwilligen Feuerwehr Tensfeld  

16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:51 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2017/100/08GV Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabenplan 2017 der Freiwilligen Feuerwehr Tensfeld
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim Andresen
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

 

Mit dem Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 06.07.2016 wurden Regelungen zur Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehren erstmalig gesetzlich in Schleswig-Holstein normiert.

Nach § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) können die Gemeinden durch Satzung ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) bilden. Von dieser Möglichkeit hat die Gemeinde Tensfeld Gebrauch gemacht eine entsprechende Satzung beschlossen.

 

r jedes Sondervermögen ist vom Wehrvorstand ein Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, der alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Dieser ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen.

 

Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt gemäß § 2 a Abs. 3 BrSchG aber erst nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft. Aus diesem Grund wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2017 der Gemeindevertretung zur Zustimmung vorgelegt.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan für 2017 zu.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1