Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Straßenreinigungssatzung
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Wortprotokoll |
Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt hat festgestellt, dass die Gemeinde Tensfeld keine rechtswirksame gültige Straßenreinigungssatzung nachweisen kann.
Für die Gemeinde Tensfeld besteht eine Straßenreinigungssatzung aus dem Jahre 1969.
Im Rahmen der Ordnungsprüfung konnte ein Nachweis der Bekanntmachung dieser Satzung nicht geführt werden.
Es muss davon ausgegangen werden, dass eine rechtswirksame Straßenreinigungssatzung derzeit nicht besteht.
Die Gemeinde muss daher formell eine neue Satzung erlassen.
Herr Quast verlässt um 21.26 Uhr die Sitzung
Die Mitglieder der Gemeindevertretung kommen überein in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erneut über die Straßenreinigungssatzung zu beraten. Die Bürgermeisterin bittet die Anwesenden, die noch zu klärenden Fragen rechtzeitig an sie zu richten, damit in der kommenden Sitzung abschließend über die Satzung beraten und beschlossen werden kann.
Frau Horn abwesend 21.50Uhr – 21.53 Uhr