Auszug - Entschädigung stellv.Gerätewart FFW Gönnebek
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Wortprotokoll |
Dem Einsatz eines stellvertretenden Gerätewarts als 2.Gerätewart stehen keine Vorschriften entgegen.
Da sich die Höhe der Entschädigung nach den vorhandenen Fahrzeugtypen richtet, sind die Zuordnungen der Fahrzeuge einschl. Namen und Bankverbindungen der Gerätewarte an das Ordnungsamt mitzuteilen.