Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet "westlich des Einzelhandelszentrums, nördlich Kornkamp, östlich der ehemaligen Kleinbahntrasse, südlich der Gemeindegrenze zu Ruhwinkel"  

18. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 08.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
VO/2017/034/02GV Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet "westlich des Einzelhandelszentrums, nördlich Kornkamp, östlich der ehemaligen Kleinbahntrasse, südlich der Gemeindegrenze zu Ruhwinkel"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/621.41_22
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende informiert über den Sachverhalt. Er trägt insbesondere vor, dass die Gemeinde zur Deckung des Baulandbedarfes ein Wohnbaugebiet entwickeln möchte. Um dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll für das Gebiet „westlich des Einzelhandelszentrums am Kieler Tor, nördlich Kornkamp, östlich der ehemaligen Kleinbahntrasse, südlich der Gemeindegrenze zu Ruhwinkel“ der Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt werden. In der heutigen Sitzung des Bauausschusses soll der Gemeindevertretung empfohlen werden, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Nach kurzer Aussprache wird folgender Antrag zur Abstimmung gestellt:  
 

 


1. r das Gebiet westlich des Einzelhandelszentrums am Kieler Tor, nördlich Kornkamp, östlich der ehemaligen Kleinbahntrasse, südlich der Gemeindegrenze zu Ruhwinkel“ wird der Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Mit dieser Planung soll eine Fläche zur Deckung des Baulandbedarfs planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Bauleitplanung, Ass. Jur. Uwe Czierlinski, in Bornhöved beauftragt werden.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, auch alle weiteren Planungs- und Prüfaufträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 noch erforderlich werden, zu beauftragen.  

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung an einem noch zu bestimmenden Termin erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0