Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung einer Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Schmalensee
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Rahmen der Ordnungsprüfung wurde durch das Gemeindeprüfungsamt beanstandet, dass die Gemeinde Schmalensee im § 1 Nr. 3 der Abwassersatzung nicht die Regelung zum Niederschlagswasser gem.§ 54 Wasserhaushaltsgesetz berücksichtigt hat.
Gem. § 31 Landeswassergesetzt ist die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet, ein Abwasserkonzept zu erstellen. Da in der Gemeinde Schmalensee private Grundsütcke nicht an die öffentliche Oberflächentwässerungsleitung (Regenwasserkanal) angeschlossen sind, hat die Wasserbehörde signalisiert, dass eine Satzung auch ohne entsprechendes Abwasserkonzept genehmigt werden könnte.
Dem beigefügten Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung ist auf Seite 4, § 6 Abs. 1 unter dem Unterpunkt f) folgender Satz einzufügen:
„Die in S. 1 genannten Stoffe dürfen ebenfalls nicht in Grundstücksabwasseranlagen eingeleitet werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Abwasserbeseitigungssatzung unter Berücksichtigung der Änderung zu § 6, Abs. 1.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0